Erklärung zur Verweigerung des Nihil obstat für Ansgar Wucherpfennig

Die Verweigerung des römischen Nihil obstat für eine weitere Amtszeit des Rektors der Hochschule Sankt Georgen, Prof. Dr. Ansgar Wucherpfennig SJ, stellt für uns eine theologisch unangebrachte Disziplinarmaßnahme gegen einen von uns sehr geschätzten Kollegen dar.

Als Theologe und Seelsorger hat sich Ansgar Wucherpfennig in den vergangenen Jahren für die kirchliche Neubeurteilung der Homosexualität und die wertschätzende Anerkennung schwuler und lesbischer Beziehungen eingesetzt. Dass diese aus tiefster wissenschaftlicher und christlicher Überzeugung gespeisten Bemühungen Grund für eine Sanktionierung sein sollen, widerspricht für uns dem theologischen Auftrag, über die Glaubwürdigkeit katholischer Morallehre und Pastoral in der Welt von heute freimütig im Lichte des Evangeliums und im Gespräch mit den Erfahrungen der Menschen nachzudenken.

Die Notwendigkeit, die Lehre und Pastoral im Bereich der Sexualmoral und der Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der Kirche selbstkritisch zu reflektieren, ist in diesen Tagen durch die im Auftrag der Bischofskonferenz erstellte MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch durch katholische Kleriker unterstrichen und nachdrücklich auch von deutschen Bischöfen betont worden. Das Vorgehen gegen Ansgar Wucherpfennig sendet das genau gegenteilige Signal und steht einer für die katholische Kirche unverzichtbaren Aufarbeitung im Wege.

Wir sprechen dem Kollegen Wucherpfennig, der sich an unserer Fakultät habilitiert hat, daher unsere Solidarität aus und erwarten, dass die Verweigerung des Nihil obstat zurückgenommen und von der Aufforderung, er möge seine theologischen Positionen widerrufen, Abstand genommen wird.

Mainz, 15.10.2018

Prof. Dr. Stefan Altmeyer, Prof. Dr. Claus Arnold, Prof. Dr. Ansgar Franz, Prof. Dr. Stephan Goertz, Prof. Dr. Heike Grieser, Prof. Dr. Konrad Huber, Prof. Dr. Thomas Hieke, Prof. Dr. Gerhard Kruip

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