Wichtige Information: Neue Abgabefrist für Hausarbeiten nun am 20. April

Aufgrund der Entscheidung der Hochschulleitung ist der Termin für die Abgabe von Hausarbeiten im WiSe 2019/20 nun auf den 20. April vorverlegt worden. Der zunächst von der Kath.-Theol. Fakultät genannte 12. Mai ist somit nicht mehr gültig! 

Die Fakultät bedauert diese Vorverlegung und die damit verbindlichen Unannehmlichkeiten sehr; hat jedoch keinerlei Einfluss auf die Entscheidungen der Hochschulleitung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Universität. Hier wollen Sie insbesondere die Informationen im Punkt A 3. zur Abgabefrist, zum Rücktritt von Prüfungs- und Studienleistungen und zur Form der Einreichung von schriftlichen Ausarbeitungen (Prüfungs-bzw. Studienleistungen) zur Kenntnis nehmen. Dort heißt es:

"Die Hochschulleitung hat sich mit den Fachbereichen, Fakultäten und künstlerischen Hochschulen auf folgende Grundsätze verständigt. Diese Grundsätze gelten für alle Hochschulstudiengänge der JGU sowie für Staatsexamensstudiengänge, soweit die Zuständigkeit hierfür in der JGU liegt. Bezüglich Abschlussarbeiten in Staatsexamensstudiengängen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Landesprüfungsamt.

a. Fristverlängerung: Schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen sowie Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Staatsexamensarbeiten) gemäß Prüfungsordnung, deren vereinbartes Abgabedatum nach dem 18. März 2020 liegt, können generell bis zum 20. April 2020 fristwahrend eingereicht werden; ob eventuell eine weitere Verlängerung der Abgabefrist eingeräumt wird, hängt von der weiteren Entwicklung der Situation ab und wird zu gegebener Zeit entschieden. Sollten Sie diese generelle Fristverlängerung in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie nichts unternehmen; sie gilt automatisch als vereinbart und genehmigt.
Für Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Staatsexamensarbeiten) können darüber hinausgehende Fristverlängerungen gewährt werden. Dies bleibt der Einzelfallprüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt vorbehalten. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich per Mail oder telefonisch mit Ihrem Prüfungsamt in Verbindung.

b. Rücktritt: Von bereits vereinbarten schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen kann ohne Angabe von Gründen zurückgetreten werden, sie gelten als nicht vereinbart. Ein Rücktritt von vereinbarten Studien- und Prüfungsleistung muss schriftlich (per E-mail) gegenüber der zuständigen Einrichtung bzw. der/dem Lehrenden erklärt werden, mit die/der die Anfertigung vereinbart worden ist. Von dieser generellen Rücktrittsregelung ausgeschlossen sind Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Staatsexamensarbeiten); ein Rücktritt bleibt der Einzelfallprüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss bzw. das Prüfungsamt vorbehalten. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall mit Ihrem Prüfungsamt in Verbindung.

c. Printfassung: Soweit die Prüfungsordnung eine fristgerechte Abgabe schriftlicher Arbeiten (Abschlussarbeiten sowie schriftliche Studien- und Prüfungsleistungen) in Printfassung vorsieht, wird die fristgerechte Abgabe durch Abgabe einer elektronischen Version (pdf-Dokument) einschließlich der in der PO vorgegebenen „Versicherung der selbstständigen Anfertigung etc." bei der zuständigen Stelle gewahrt. Ein Nachreichen von ausgedruckten Exemplaren ist nicht erforderlich."

Wir bitten Sie, die Informationen der Universität stets im Blick zu behalten; Änderungen sind möglich.

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