Informationen zum Fortgang des Sommersemesters 2020

Liebe Studierenden und die Lehrenden der Katholisch-Theologischen Fakultät

Herr Dekan Prof. Dr. Goertz und das Studienbüro der Fakultät möchten Ihnen mit dieser Mail einige wichtige Informationen zum Fortgang des Sommersemesters, insbesondere zur Organisation der Modulprüfungen zukommen lassen. Wie seitens des Präsidium der Johannes Gutenberg-Universität bereits mitgeteilt wurde, wird das Sommersemester 2020 als ein „digitales Semester“ zu Ende geführt werden. Davon ist nicht nur die Lehre, die seit Semesterbeginn als digitale Lehre durchgeführt wird, betroffen, sondern auch die Modulprüfungen zu Ende des Semesters sind davon in Teilen berührt.

Der Senat der Johannes Gutenberg-Universität hat am 22.05.2020 eine Teil-Rahmenprüfungsordnung (=T-RPO) verabschiedet, die – nach ihrer Genehmigung durch das zuständige Ministerium – auf der Informationsseite der Abteilung Studium und Lehre der Universität bekannt gemacht werden wird (vgl. https://sl.uni-mainz.de/service/ordnungen/faecheruebergrei-fende-pruefungsordnungen/ ) sowie zusätzlich auf der Homepage des Studienbüros der Fakultät (vgl. https://www.kath.theologie.uni-mainz.de/studienbuero-pruefungsamt/ Download-Bereich rechts).

Diese Teil-Rahmenprüfungsordnung ermöglicht es der Fakultät, sich auf die besonderen Bedingungen einzustellen, die derzeit bei der Durchführung der Modulprüfungen zu berücksichtigen sind. Das Studienbüro der Fakultät wird darüber hinaus Hinweise für den praktischen Ablauf des Prüfungsgeschehens auf seiner Homepage bekanntgeben. Damit die Prüfungen möglichst reibungslos von statten gehen können, bitten wir Sie, dort regelmäßig die aktuellen Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
Für die Prüfungsverfahren am Ende des Sommersemesters ist vorgesehen:

Mündliche Modulprüfungen
Nach derzeitigem Planungsstand sollen die mündlichen Modulprüfungen als Präsenzprüfungen in den Seminarräumen T1 – T9 durchgeführt werden. Die Beantragung zur Genehmigung der Präsenzprüfungen durch die Universitätsleitung läuft. Seitens der Prüfer bzw. deren Mitarbeitern, bei denen Sie den konkreten Termin für die mündliche Prüfung vereinbaren, erhalten die Studierenden außer der Mitteilung des konkreten Zeitraums auch die Angabe des Prüfungsortes. Der Zugang zum Gebäude wird über den Eingang Wallstr. 7a (!) erfolgen, der Ausgang über Wallstr. 7. Im Gebäude werden sog. Laufwege angelegt, die unbedingt zu beachten sind. Hierfür ist, wenn die Vorgaben der Universitätsleitung dazu vorliegen, noch eine Hygienekonzept zu entwickeln. Weitere praktische Hinweise sind den Informationen zu entnehmen, die auf der Homepage des Studienbüros eingestellt werden.

Prüfungen für Personen, die zur Risikogruppe gehören
Alle Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (Risikogruppe) eine mündliche Prüfung nicht als Präsenzprüfung ablegen möchten wird gemäß den Bestimmungen in der Teil-Rahmenprüfungsordnung (vgl. T-RPO § 3) die Möglichkeit eröffnet, diese Prüfung in der Form einer Video-Prüfung abzulegen. Wer die Möglichkeit einer Video-Prüfung in Anspruch nehmen möchte, richtet bitte im Zusammenhang mit seiner Prüfungsanmeldung eine entsprechende Mitteilung bis zum Montag, den 22.06.2020 (= Ende der Anmeldphase) mittels E-Mail an das Studienbüro und den zuständigen Prüfer/ bzw. die zuständige Prüferin (Anzugeben sind: Name, Vorname, Matrikelnummer, Uni-E-Mail, Telefon, Studiengang, Modul). Auf diese Weise sollte eine umsichtige Vorbereitung der mündlichen Prüfungen möglich sein. Sollte die Universitätsleitung der Fakultät die Genehmigung zur Durchführung der mündlichen Modulprüfungen als Präsenzprüfungen nicht erteilen, werden diese Prüfungen als Video-Prüfungen durchgeführt werden. Damit wird die Fakultät dem Anspruch der Studierenden auf die Durchführung von Prüfungen entsprechen.

Schriftliche Modulprüfungen
Erste Planungen einer von der Hochschulleitung eingesetzten Arbeitsgruppe zur Verteilung der Hörsäle für die Durchführung der schriftlichen Prüfungen als Präsenzprüfungen haben gezeigt, dass die Kapazitäten der Universität dafür kam reichen werden (Beispiele: Hörsaal RW 1, der für 1000 Personen ausgelegt ist, kann nur mit 117 Personen besetzt werden; Hörsaal 15, der für 144 Personen ausgelegt ist, nur mit 18 Personen).
Derzeit ist somit nicht absehbar, ob die Fakultät tatsächlich die erforderlichen Räume für die Durchführung von schriftlichen Präsenzprüfungen erhält, zumal Fächer mit verpflichtenden sog. Aufsichtsklausuren, wie z.B. Jura, Vorrang haben. Außerdem gilt es auch hier die möglichen Risiken im Blick zu behalten, die bei Präsenzprüfungen bestehen.
Daher befasst sich eine Arbeitsgruppe der Fakultät unter Beteiligung des Studienbüros an der Vorbereitung eines alternativen Prüfungsformats, der sog. „Take-Home-Klausur“ (vgl. T-RPO § 4). Es gilt ein möglichst einfaches, praktikables und sicheres Modell zu erstellen. Auch für Take-Home-Klausuren werden alle erforderlichen Informationen zu deren praktischen Durchführung für die Studierenden auf der Homepage des Studienbüros nach Abschluss der Prüfungsanmeldephase am Montag, den 22.06.2020 eingestellt werden.

Abschließend möchten wir die Studierenden bitten,

  • ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen auf diese Informationen aufmerksam zu machen,
  • sich regelmäßig nach Abschluss der Prüfungsanmeldungsphase auf der Homepage des Studienbüros über die Durchführungshinweise zu den Modulprüfungen zu informieren
  • und bitte unbedingt die E-Mails (Systemnachrichten) des Studienbüros abzurufen (ggf. auch Weiterleitung auf die private E-Mail-Adresse einrichten! Seitens der Universitätsleitung ist der E-Mail-Verkehr mittels des Accounts …@students.uni-mainz.de als verbindlicher offizielle Kommunikationsweg vorgesehen. Benachrichtigungen auf private E-Mail-Adressen sind nicht(!) möglich.

Wir hoffen, Ihnen damit für den Moment die erforderlichen Informationen weitergeben zu haben.
Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter im Studienbüro zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Univ.-Prof. Dr. Stephan Goertz, Dekan Dr.               Thomas Berger, Studienbüro