Die Sprachkurse an unserer Fakultät umfassen die Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch. Die Sprachdozentin, Dr. Christina Kreuzwieser, ist Philologin und Theologin und hat die Sprachkurse speziell für Theologiestudierende konzipiert. Diese erlernen die Alten Sprachen durch die Arbeit an biblischen und anderen theologisch relevanten Texten. Die Sprachkurse sind eng verzahnt mit den Inhalten der theologischen Fachveranstaltungen und bieten spannende Einblicke in die griechisch-römische Antike und die Umwelt der biblischen Schriften.
Das didaktische Konzept des flipped classroom, das digitale Lehre mit Präsenzunterricht vereint, kommt den Bedürfnissen der Studierenden entgegen und schafft Raum für ausgedehnte und abwechslungsreiche Übungsphasen. Alternativ zum Semesterangebot können die Studierenden die Sprachen Griechisch und Hebräisch auch in vierwöchigen Intensivkursen in der vorlesungsfreien Zeit erlernen.
In allen Sprachkursen sind auch Studierende anderer Fachbereiche sowie externe Interessierte immer herzlich willkommen!
Die Sprachanforderungen unterscheiden sich je nach Studiengang:
Der Nachweis der Sprachkenntnisse wird vor dem Prüfungsamt der Fakultät durch die Vorlage der entsprechenden Zeugnisoriginale und die Einreichung von dazugehörigen Kopien geführt.
Auszug aus dem Modulhandbuch:
§ 3 Sprachen
(1) Für den Studiengang Katholische Theologie sind geprüfte Kenntnisse in den Sprachen der biblischen und kirchlichen Tradition – Latein, Griechisch, Hebräisch – nachzuweisen, die das notwendige theologische Quellenstudium ermöglichen.
(2) Die Sprachkenntnisse können durch Vorlage staatlicher bzw. staatlich anerkannter Zeugnisse (Latinum, Graecum, Hebraicum) belegt werden. Auf Antrag der bzw. des Studierenden prüft der Prüfungsausschuss, inwiefern sie als Nachweise der für den Studiengang Katholische Theologie erforderlichen Sprachkenntnisse anerkannt werden können.
(3) Können die geforderten Sprachkenntnisse bei Studienbeginn nicht nachgewiesen werden, müssen sie im Studium erworben werden. Dabei ist vom Hebraicum dispensiert, wer das Studium ohne Latein- und/oder Griechischkenntnisse beginnt. In diesem Fall müssen nur hebräische Grundkenntnisse im Umfang eines Kurses von 4 SWS nachgewiesen werden.
(4) Für den Erwerb der Sprachkenntnisse werden folgende, auf den Studiengang Katholische Theologie spezifisch ausgerichtete Sprachkurse angeboten. Teilweise können diese auch in Form von Ferienkursen absolviert werden:
Latein: Der Kurs erstreckt sich über zwei Semester zu je 4 SWS.
Griechisch: Der Kurs erstreckt sich über zwei Semester zu je 4 SWS.
Hebräisch: Der Kurs erstreckt sich über zwei Semester zu je 4 SWS.
Hebräische Grundkenntnisse: Der Kurs erstreckt sich über ein Semester zu 4 SWS.
(5) Der Nachweis der Sprachkenntnisse sollte nach Möglichkeit bis Ende des ersten Studienjahres erbracht werden. Spätestens sollte er bis Ende des Ersten Studienabschnitts vorliegen.
(6) Auf die Regelstudienzeit werden bei Bedarf im Einzelfall bis zu zwei Semester nicht angerechnet, wenn sie für den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse in den Sprachen Griechisch und Hebräisch verwandt wurden.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse wird vor dem Prüfungsamt der Fakultät durch die Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen und die Einreichung von dazugehörigen Kopien geführt.
Über die Regelungen von § 2 Abs. 2 hinaus sind bis zum Ende des 4. Semesters folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen:
a) Grundkenntnisse in Latein. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist eine Zulassung zu den Modulen der Profilphase nicht möglich.
b) Für die Spezialisierung im Bereich des Alten und des Neuen Testaments (Wahlpflicht in Modul K9: Profilmodul theologische Spezialisierung) als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung: Grundkenntnisse in Griechisch oder Hebräisch.
Der Nachweis der geforderten Kenntnisse in Latein und ggf. auch Griechisch oder Hebräisch muss jeweils bis zum Ende des 4. Semesters durch staatliche bzw. staatlich anerkannte Zeugnisse [Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung oder Zeugnis einer anderen Einrichtung (z. B. Sprachlehrangebot der Universität)] oder durch die Bestätigung der aktiven Teilnahme an den entsprechenden Sprachkursen an der Katholisch-Theologischen Fakultät über die Dauer von einem Semester mit vier Semesterwochenstunden erfolgen. Auf Antrag der bzw. des Studierenden prüft der Prüfungsausschuss, inwiefern sie als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse anerkannt werden können. Sind zum Nachweis der geforderten Sprachkenntnisse im Rahmen des Studiums Sprachlehrangebote zu belegen, können diese bis zum Umfang von 4 LP in Modul K10: Profilbildung Berufsorientierung anerkannt werden.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse wird vor dem Prüfungsamt der Fakultät durch die Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen und die Einreichung von dazugehörigen Kopien geführt.
Über die Regelungen von § 2 Abs. 2 hinaus sind bis zum Ende des 4. Semesters folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen:
a) Grundkenntnisse in Latein. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist eine Zulassung zu den Wahlpflichtmodulen nicht möglich.
b) Für das Wahlpflichtmodul B8 (Vertiefung im Bereich des Alten und des Neuen Testaments) als Zulassungsvoraussetzung Grundkenntnisse in Griechisch oder Hebräisch.
Der Nachweis der geforderten Kenntnisse in Latein und ggf. auch Griechisch oder Hebräisch muss jeweils bis zum Ende des 4. Semesters durch staatliche bzw. staatlich anerkannte Zeugnisse [Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung oder Zeugnis einer anderen Einrichtung (z. B. Sprachlehrangebot der Universität)] oder durch die Bestätigung der aktiven Teilnahme an den entsprechenden Sprachkursen an der Katholisch-Theologischen Fakultät über die Dauer von einem Semester mit vier Semesterwochenstunden erfolgen. Auf Antrag der bzw. des Studierenden prüft der Prüfungsausschuss, inwiefern sie als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse anerkannt werden können.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist durch die Vorlage von Bescheinigungen oder die Vorlage von beglaubigten Zeugniskopien gegenüber dem Studierendensekretariat bei der Bewerbung für den Masterstudiengang als Zulassungsvoraussetzung zu führen.
Der Anhang zur Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang für das Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz regelt:
Für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang Lehramt an Gymnasien werden Kenntnisse in Latein und Grundkompetenzen in den biblischen Sprachen gefordert. Diese sind bei der Zulassung zum lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von staatlichen bzw. staatlich anerkannten Zeugnissen [Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung oder Zeugnis einer anderen Einrichtung (z. B. Sprachlehrangebot der Universität)] oder durch die Bestätigung der aktiven Teilnahme an den entsprechenden Sprachkursen der Katholisch-Theologischen Fakultät im Umfang von maximal 12 SWS, in Abhängigkeit von den bereits vorhandenen Vorkenntnissen.
Kenntnisse in Latein:
entweder Zeugnis über das am Gymnasium oder an einer anderen dafür ausgewiesenen Einrichtung (Universitätskurs u. dergl.) erworbene Latinum bzw. geprüfte Lateinkenntnisse oder Sprachkurs an der Katholisch-Theologischen Fakultät, ein Semester mit 4 SWS und ein Semester mit 2 SWS.
Grundkompetenzen in Griechisch und Hebräisch:
entweder Zeugnis über das am Gymnasium oder an einer anderen dafür ausgewiesenen Einrichtung (Universitätskurs u. dergl.) erworbene Graecum bzw. Hebraicum oder Sprachkurs an der Katholisch-Theologischen Fakultät, je ein Semester mit 3 SWS.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse wird vor dem Prüfungsamt der Fakultät durch die Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen und die Einreichung von dazugehörigen Kopien geführt. Der Nachweis ist bis vor der Anmeldung zu den Modulen 11 und 12 zu erbringen.
Die Bestimmungen zu den Sprachanforderungen für die lehramtsbezogenen Studiengänge im Bachelor und Master of Education gelten für das Studium der Katholische Religionslehre als sog. „Drittes Fach” in der gleichen Weise.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse wird vor dem Prüfungsamt der Fakultät durch die Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen und die Einreichung von dazugehörigen Kopien geführt.
Die Bestimmungen zu den Sprachanforderungen für die lehramtsbezogenen Studiengänge im Bachelor und Master of Education gelten für das Studium der Katholische Religionslehre als Schwerpunkt im Studiengang Bachelor of Science in Wirtschaftspädagogik in der gleichen Weise.
| Wintersemester | Sommersemester |
| Latein I | Latein II |
| Griechisch I * | Griechisch II |
| Hebräisch II | Hebräisch I ** |
* auch als Ferienintensivkurs im März
** auch als Ferienintensivkurs im September
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Ferienintensivkurs Griechisch I
Dozent:in: Dr. Christina Maria Kreuzwieser -
Griechisch I
Dozent:in: Dr. Christina Maria Kreuzwieser -
Hebräisch II
Dozent:in: Dr. Christina Maria Kreuzwieser -
Latein I
Dozent:in: Dr. Christina Maria Kreuzwieser
WiSe 2026/27
Die Sprachprüfungen sind abzulegen von Studierenden folgender Studiengänge:
- Magister Theologiae
- alle anderen Studiengänge (bei Einschreibung vor WiSe 2026/27)
Nächster Prüfungstermin
Der nächst mögliche Klausurtermin ist am Montag, dem 12.10.2026, von 10:00-13:00 Uhr in T3. Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich tags darauf stattfinden. Die Anmeldung erfolgt über ein Anmeldeformular, das Sie bei Frau Dr. Kreuzwieser erhalten. Eine Anmeldung über Jogustine ist nicht möglich.
Terminvorschau:
Klausur am Dienstag, dem 09. Februar 2027, von 10:00-13:00 Uhr in T1
Klausur am Montag, dem 22. März 2027, von 10:00-13:00 Uhr in T3
Vier Prüfungstermine pro Jahr
- Prüfungstermine werden vier Mal pro Jahr angeboten: Immer am Ende der Vorlesungszeit (im WiSe Anfang Februar, im SoSe Mitte Juli) und gegen Ende der Semesterferien (Anfang April und Anfang Oktober)
- Zu welchem Zeitpunkt Sie antreten wollen, bleibt Ihnen überlassen. Sie treten also einfach dann zur Prüfung an, wenn Sie sich dafür bereit fühlen.
- Kursteilnahme und Prüfungsteilnahme sind voneinander unabhängig. Sie können also auch zur Prüfung antreten, ohne den Kurs besucht zu haben.
Sprachprüfungsordnung
Die Prüfungen erfolgen gemäß der Sprachprüfungsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät und bestehen aus einem schriftlichen und mündlichen Teil.
Seit dem WiSe 2019/20 vergibt unsere Fakultät den Sprachpreis!
Das Erlernen der Alten Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch) ist für Studierende der Theologie zweifellos lohnenswert, aber auch anspruchsvoll und zeitintensiv. Wer also neben dem Fachstudium eine oder mehrere der Alten Sprachen erlernt, diese im Theologiestudium anwenden kann und dabei hervorragende Leistungen erbringt, soll ausgezeichnet werden.
Art des Preises:
Der Preis besteht in einer Urkunde sowie der Vergabe von 200,- €.
Vergabekriterien:
- Der Sprachpreis kann einmal pro Jahr an eine Person vergeben werden.
- Es handelt sich um eine Auszeichnung von Studierenden, die ihre hervorragenden Leistungen (Note „sehr gut“) in mindestens einer der Alten Sprachen durch eine Sprachprüfung an der Katholisch-Theologischen Fakultät der JGU nachweisen. (Leistungen, die durch das Abiturzeugnis oder Zeugnisse anderer Einrichtungen nachgewiesen werden, können nicht berücksichtigt werden.)
- Ergänzend dazu muss die Sprachkompetenz auch nachgewiesen werden:
entweder
- durch engagierte Teilnahme an einer Übung, in der mit Originaltexten gearbeitet wird (die engagierte Teilnahme und sehr gute Leistung wird von der/dem Dozierenden der Übung bescheinigt)
oder
- durch Arbeit am Originaltext im Rahmen einer schriftlichen Arbeit z.B. in den Fächern Exegese, Kirchengeschichte, Dogmatik, Kirchenrecht etc. (die sehr gute Leistung wird durch den/die Betreuer/in der Arbeit bescheinigt)
Bisherige Preisträger*innen
Wintersemester 2024/25: Teresa Dreiß
Sommersemester 2024: Hendrik Landua
Wintersemester 2023/24: Annkatrin Ott
Sommersemester 2023: Johanna van Willigen
Wintersemester 2022/23: Joseph Möller
Sommersemester 2022: Maximilian Brech
Wintersemester 2021/22: David Schreiner
Sommersemester 2021: Melina Rohrbach
Wintersemester 2020/21: Sebastian Bleek
Sommersemester 2020: Franziska Rauh
Wintersemester 2019/20: Jens Ginkel