Allgemein

Exkursion nach Köln zu Pfarrer Franz Meurer

Am Christkönigssonntag, dem 26.11.2023 machten sich Studierende aus dem Hauptseminar "Diakonie als Grundvollzug der Kirche" mit Prof. Philipp Müller und Sara-Marie Hüser auf den Weg nach Köln-Vingst, um dort die Gemeinde St. Theodor und Pfarrer Franz Meurer kennenzulernen.

Beim Betreten der Kirche fiel bereits ins Auge, dass im hinteren Bereich bereits Tische für das Kirchencafé gedeckt waren, während vorne Unterschriften für eine weitere Schule vor Ort gesammelt wurden. Nach einem gut besuchten und lebendigen Gottesdienst führte Pfarrer Meurer durch die darunter liegenden Räume. Mit dem Verweis darauf, dass die Diakonie die Basis der Kirche ist, zeigte er Kleiderkammer, Essensausgabe und eine Art Sozialkaufhaus.

Zum Abschluss wurden wir sehr herzlich und unkompliziert mit Pizza bewirtet, während Franz Meurer die Situation im Viertel und die damit zusammenhängenden Nöte der Menschen erläuterte. Grundlegend war für ihn der Begriff der Fitness: "What fits?" - immer von den Menschen aus denken!

Foto + Bericht: Sara-Marie Hüser

 

 

Antike Gruselgeschichten und das Neue Testament – Antrittsvorlesung von Dr. Markus Lau

Am 16. Dezember 2021 schließt Dr. Markus Lau (Université Fribourg) mit der Antrittsvorlesung das Habilitationsverfahren im Fachgebiet Neues Testament ab. Die Vorlesung trägt den Titel „Geisterstunde. Antike Gruselgeschichten und das Neue Testament. Eine Spurensuche im lukanischen Doppelwerk“.

Die Vorlesung beginnt um 12:15 Uhr und soll auch per Live-Stream übertragen werden. Die genauen Modalitäten zur Teilnahme (vor Ort oder digital) sowie zur Anmeldung finden Sie auf der Seite der Abteilung Neues Testament.

Einladung zum Vortrag im Rahmen des Habilitationsverfahrens von Dr. theol. Markus Lau

zum Thema

 

Die Narben des Paulus oder:

Wenn aus geschlagener Haut

schlagende Argumente werden.

Exegetische Anmerkungen zu 2 Kor 11

 

am Mittwoch, den 24. November 2021, 16:00 Uhr in Seminarraum T1/T2 (00-422/432)

Zu diesem Vortrag sind ausdrücklich auch die Studierenden der Fakultät herzlich eingeladen.

Die digitale Teilnahme ist bei vorheriger Anmeldung bis 24.11.2021, 12 Uhr möglich. Bitte senden Sie eine Email an kath-dekanat@uni-mainz.de. Sie erhalten dann einen Link zur Teilnahme mit MS-Teams.

Homepage-Beauftragter

An der kath.-theolog. Fakultät der JGU Mainz

Stellenausschreibung als studentische Hilfskraft zur Betreuung der Fakultäts- und Fachbereichshomepage der katholisch-theologischen Fakultät bzw. des Fachbereichs 01

Umfang: 3 Semester-Wochenstunden

Ihre Aufgaben:

  • Technische Betreuung und Pflege der Homepage mittels WordPress. Hierunter fallen u. a. folgende Tätigkeiten: Die Aktualisierung der Homepagedaten, das Erstellen und Einstellen von neuen Seiten/Beiträgen, die Verwaltung der Seiten-/Menüstruktur, die Gewährleistung der Homepagefunktionen etc.
  • Aktualisierung der Daten weiterer Internetportale, auf denen die kath.-theolog. Fakultät vertreten ist.
  • Ansprechpartner/-in bei technischen und konzeptionellen Fragen.
  • Unterstützung der Lehrstühle bei der Verwaltung der jeweiligen Homepage.
  • Mitarbeit im Fakultätsausschuss für Öffentlichkeits- und Alumniarbeit
  • Verfassen von kurzen Texten mit (gelegentlicher) Aufnahme/Ergänzung von Fotos zu Veranstaltungen/Informationen der Fakultät

Ihr Profil:

  • Sie beherrschen Grundkenntnisse in der Arbeit mit WordPress.
  • Sie arbeiten selbstständig und gewissenhaft zu flexiblen Arbeitszeiten
  • Sie haben die Bereitschaft, sich mit Ihren Ideen und Anregungen auch in die konzeptionelle Weiterentwicklung der Homepage einzubringen.
  • Sie haben Interesse an der Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
  • Sie beherrschen grundlegende Kenntnisse der englischen Sprache.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Univ.-Prof. Dr. Gerhard Kruip.


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Informationen zu den Take-Home-Klausuren (= T-H-P)

Inzwischen können wir Ihnen nachfolgende Informationen zu den Take-Home-Klausuren mitteilen, mit denen Sie sich auf dieses alternative Prüfungsformat einstellen und rechtzeitig vorbereiten können. So ist unter anderem für diejenigen, die im Wintersemester 2020/21 erstmalig an den Take-Home-Klausuren in Modul 1 (Mag. Theol, B.Ed., Beifach Kath. Theol. im Studiengang BA) teilnehmen, ein rein technischer Probelauf (keine Prüfung!) für das Verfahren vorgesehen. Eine Teilnahme wird dringend empfohlen, da sich die Abläufe am Prüfungstag selbst dadurch vereinfachen und entzerren lassen.

Die bisher bekannt gegebenen Prüfungstermine für die schriftliche Modulprüfungen bleiben weiterhin unverändert bestehen.

Diese Informationen sind sehr detailliert, ermöglichen Ihnen aber, sich beizeiten auf das an sich nicht komplizierte Verfahren einzustellen. Viele Elemente sollten selbstverständlich sein.

  1. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen spätestens zum Klausurtermin technische Geräte mit den notwendigen Funktionen (Kamera, Mikrofon, PC mit Textverarbeitung, Internetverbindung) zur Verfügung stehen.
  2. Beachten Sie, dass bis spätestens zwei Tage vor der Klausur zumindest in den Einführungsmodulen ein Probelauf über MS-Teams durchgeführt wird (ohne Videokonferenz, nur Chat-Verlauf). Sie erhalten bei diesem Probelauf noch einmal wichtige Hinweise und die Klausur-Datei (ohne Aufgaben). Sie müssen den Erhalt der Nachrichten des Probelaufs in MS-Teams kurz bestätigen (spätestens innerhalb von 24 Stunden). Versehen Sie die Klausur-Datei, die Sie aus MS-Teams herunterladen können, zusätzlich zum bestehenden Dateinamen mit Ihrem Nach- und Vornamen. Beispiel: „Mustermann Monika MTh-M01 2021-07-21.docx“.
  3. Informieren Sie sich ggf. auch persönlich über den praktischen Ablauf im Vorfeld der T-H-P.
  4. Nehmen Sie rechtzeitig (5–10 Minuten vorher) an der MS-Teams-Sitzung teil.
  5. Halten Sie für die Überprüfung Ihrer Identität Ihren Studierendenausweis und Ihren Personalausweis bereit.
  6. Achten Sie genau auf die Informationen des/der Modulbeauftragten (oder der beauftragten Person).
  7. Melden Sie technische Störungen umgehend (u. U. auch mit Screenshot). Öffnen Sie die Ihnen zugestellte E-Mail mit den Klausurfragen und speichern Sie diese auf Ihrem Rechner.
  8. Wenn noch nicht geschehen (s. Punkt b., Probelauf), ist die Klausur-Datei, die beim Probelauf vor der Klausur in MS Teams bereitgestellt wird, zusätzlich zum bestehenden Dateinamen mit dem Nach- und Vornamen der Kandidatin /des Kandidaten zu versehen. Beispiel: „Mustermann Monika MTh-M01 2021-07-27.docx“.
  9. Tragen Sie Ihre personenbezogenen Daten einerseits auf dem Klausurbogen (Name, Vorname, Martikelnr.) und andererseits bei der Abgabe der Erklärung zum korrekten akad. Arbeitens ein und speichern Sie diese.
  10. Zulässige Dateiformate für die Bearbeitung bzw. Rücksendung sind .docx (MS-Word), .odt (Open Office), .pdf (PDF).
  11. Bestätigen Sie am Klausurtag den Erhalt der Prüfungsaufgaben durch eine kurze Notiz in MS-Teams.
  12. Wer innerhalb von 10 Min. keine Klausurthemen erhalten hat, meldet sich bei dem/der Modulbeauftragten (Chat oder E-Mail).
  13. Dann können Sie mit der Bearbeitung der Aufgaben beginnen:
  • Lesen Sie aufmerksam und sorgfältig die für Sie vorgesehene Aufgabenstellungen (Welche und wie viele Aufgaben sind mit welchem Umfang zu beantworten? – Worum geht es in der einzelnen Frage? – Was beinhaltet ein Thema?)
  • Achten Sie darauf, dass bei der Niederschrift der Antworten vor jeder Frage/vor jedem Thema das Fach und die Fragestellung anzugeben ist.
  • Es wird dringend empfohlen, die Datei zwischendurch immer wieder zu sichern. Das Risiko von Datenverlusten durch Abstürze oder Fehlbedienungen liegt leider bei den Kandidatinnen und Kandidaten.
  • Es wird empfohlen, nach der Abgabe der Klausur einen Ausdruck anzufertigen. Relevant ist aber nicht dieser Ausdruck, sondern allein die Datei, die bei dem/der Modulbeauftragten und im Studienbüro (rechtzeitig!) ankommt.
  • Unmittelbar nach Ablauf der vorgesehenen Arbeitszeit ist die Datei ein letztes Mal zu speichern und in EINER E-Mail an den/die Modulbeauftragte/n und an das Studienbüro zu schicken (Nach Möglichkeit mit Zustellbestätigung). Die Kopie (Cc) an das Studienbüro dient der Archivierung und der Referenz in Zweifelsfällen. Es wird nur die eine Datei mit dem Klausurkopf berücksichtigt, weitere Anhänge können nicht gewertet werden. Für die Abgabe der bearbeiteten Klausuraufgaben zählt die rechtzeitige Rücksendung, d. h. das Versendedatum/Uhrzeit der E-Mail, der Zeitstempel muss VOR der genannten Uhrzeit liegen.
  • Als Absenderadresse muss die Uni-Adresse verwendet werden. Mit anderen Absenderadressen versehene E-Mails werden nicht akzeptiert!
  • Für Fragen zur formalen Durchführung der Klausur steht der/die Modulbeauftragte oder eine beauftragte Person über den Chat in MS-Teams zur Verfügung.

Wichtiger inhaltlicher Hinweis: Sind bei zwei oder mehr Klausuren größere Textmengen wortidentisch, die nicht auf gekennzeichnete Internetquellen oder Lernunterlagen (Literatur) zurückgehen, sondern als eigene Leistung vorgegeben werden, gilt dies für alle Betroffenen als Plagiat! – Das heißt auch: Es können Textpassagen aus Lernmaterialien, Sekundärliteratur, Handbüchern und dem Internet unter Angabe der Quelle übernommen werden. Das muss aber nicht sein und sollte eher die Ausnahme bleiben. Erwartet wird wie bei einer Präsenzklausur ein über weite Strecken selbst formulierter Text, der die Aufgabenstellung bearbeitet.

Zur Beantwortung eventueller Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro! zu Änderungen im Durchführungsmodus von schriftlichen Prüfungen

 

Veränderte Prüfungsformate im Wintersemester 2021/2022

Mag. Theol. Modul 8

Verändertes Prüfungsformat im M 8 (Mag. Theol.) im WiSe 2021/22

Bezugnehmend auf die Bestimmungen der T-RPO § 2 (2) wird M 8 auch in diesem Semester nicht mit einer Klausur, sondern mit einer „alternativen schriftlichen Prüfungsleistung“ (vgl. PO für den Mag. Theol. § 13 (5)) abgeschlossen. Dafür erhalten Sie von der Modulbeauftragen am 27. Januar 2022 per E-Mail jeweils eine schriftlich auszuarbeitende Aufgabe aus zwei der insgesamt vier im M 8 beteiligten Fächer AT, NT, AKG und Dogmatik. Die prüfungsrelevanten Fächer werden durch Auslosung bestimmt, aber vorab nicht öffentlich bekannt gegeben.

Ihre Ausführungen, für die Sie eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen haben, senden Sie bitte in einem Gesamtdokument spätestens am 10. Februar 2022 um 12.00 Uhr als Mailanhang an die Modulbeauftragte (hgrieser@uni-mainz.de) und an das Studienbüro im Cc zurück. Pro Fach und Aufgabe stehen Ihnen zwischen 10.000 und 12.000 Zeichen mit Leerzeichen zur Verfügung.

 

 

 

 

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Die Katholisch-Theologische Fakultät Mainz trauert um Johannes Reiter

Nachruf zum Tod von Univ.-Prof. em. Dr. Johannes Reiter

22.4.1944 – 28.12.2020

 

Mit großer Trauer hat uns nach den Weihnachtstagen die Nachricht vom Tod unseres Kollegen Johannes Reiter erreicht.

Johannes Reiter, geboren am 22. April 1944 in Beckingen-Haustadt (Saarland), hat nach dem Abschluss eines Ingenieursstudiums in Trier an der dortigen Katholisch-Theologischen Fakultät einen Abschluss als Diplomtheologe erworben und wurde ebendort 1977 mit einer Arbeit über den Moraltheologen Ferdinand Probst (1816–1899) zum Dr. theol. promoviert. Die Habilitation folgte 1983 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. In seiner 1984 publizierten Habilitationsschrift untersuchte Johannes Reiter in historischer und systematischer Absicht Modelle christozentrischer Ethik. Im selben Jahr erhielt er als Nachfolger von Josef Georg Ziegler, dessen Assistent er war, den Ruf auf den C 4-Lehrstuhl für Moraltheologie in Mainz, den er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 2009 innehatte. Weiterlesen "Die Katholisch-Theologische Fakultät Mainz trauert um Johannes Reiter"

Dr. Michael Hölscher wurde mit dem Lehrpreis der JGU ausgezeichnet

Dr. Michael Hölscher hat auf Vorschlag der Katholisch-Theologischen Fakultät den Lehrpreis der JGU für das Sommersemester 2020 erhalten.
In der Regel wird die Auszeichnung den Preisträgerinnen und Preisträgern beim jährlich durch das Gutenberg Lehrkolleg (GLK) veranstalteten Dies Legendi überreicht. Coronabedingt fand die Preisverleihung in kleinerem Rahmen am 23. September 2020 statt. Zusammen mit Dr. Michael Hölscher wurde auch Frau Dr. Anna Maria Bortz von der Evangelisch-Theologischen Fakultät für den Fachbereich 01 mit dem Lehrpreis der JGU ausgezeichnet.
Wir gratulieren Michael Hölscher sehr herzlich zu dieser Auszeichnung seiner exzellenten Leistungen und seines Engagements in der Lehre!

Verleihung der Lehrpreise der JGU Mainz am 23.09.2020. Von links: Dr. Michael Hölscher (Katholisch-Theologische Fakultät), Dr. Irene Schütze (Kunsthochschule Mainz), Dr. Anna Maria Bortz (Evangelisch-Theologische Fakultät), Prof. Dr. Stephan Jolie (Vizepräsident der JGU für Studium und Lehre). Foto: ©Stefan F. Sämmer

Informationen zu den Prüfungen im Wintersemester 2020/2021

Liebe Studierende und Lehrende der Kath.-Theol. Fakultät,

mit Blick auf die außergewöhnliche Situation im Wintersemester 2020/2021 besteht auch für die Durchführung der Prüfungen am Ende des Semesters wieder ein zusätzlicher Informationsbedarf.

Die Informationen zu den mündlichen Prüfungen finden Sie hier.

Für Informationen zu den schriftlichen Prüfungen, die dieses Semester erneut überwiegend als Take-Home-Klausuren stattfinden werden, finden Sie hier.

Viel Erfolg bei den anstehenden Prüfungen und bleiben Sie gesund!

Informationen zu den schriftlichen Prüfungen im Sommersemester 2020

Eine Arbeitsgruppe der Fakultät unter Beteiligung des Studienbüros ist mit der Vorbereitung eines alternativen Prüfungsformats, der sog. „Take-Home-Klausur“ (vgl. T-RPO § 4) befasst. Es gilt ein möglichst einfaches, praktikables und sicheres Modell zu erstellen.

Informationen zu den Take-Home-Klausuren (= T-H-P)

Inzwischen können wir Ihnen nachfolgende Informationen zu den mitteilen, mit denen Sie sich selbst auf dieses alternative Prüfungsformat einstellen und auch rechtzeitig vorbereiten können. So ist unter anderem ein rein technischer Probelauf (keine Prüfung) für das Verfahren vorgesehen, an dem Sie unbedingt teilnehmen sollten, weil sich für Sie das Verfahren am Tag der Prüfung selbst vereinfacht. Die bisher bekannt gegebenen Prüfungstermine für die schriftliche Modulprüfungen bleiben weiterhin unverändert bestehen.

Diese Informationen sind sehr detailliert, ermöglichen Ihnen aber, sich beizeiten auf das an sich nicht komplizierte Verfahren einzustellen. Viele Elemente sollten selbstverständlich sein.

  1. Sorgen Sie dafür, dass Sie technisch brauchbare Geräte spätestens zum Klausurtermin haben (Kamera, Mikrofon, PC mit Textverarbeitung, Internetverbindung).
  2. Beachten Sie, dass bis spätestens zwei Tage vor der Klausur ein Probelauf über MS Teams durchgeführt wird (ohne Videokonferenz, nur Chat-Verlauf). Sie erhalten bei diesem Probelauf noch einmal wichtige Hinweise und die Klausur-Datei (ohne Aufgaben). Sie müssen den Erhalt der Nachrichten des Probelaufs in MS Teams kurz bestätigen (spätestens innerhalb von 24 Stunden). Versehen Sie die Klausur-Datei, die Sie aus MS Teams herunterladen können, zusätzlich zum bestehenden Dateinamen mit Ihrem Nach- und Vornamen. Beispiel: „Mustermann Monika MTh-M01 2020-07-21.docx“.
  3. Informieren Sie sich ggf. auch persönlich über den praktischen Ablauf im Vorfeld der T-H-P.
  4. Nehmen Sie rechtzeitig (5–10 Minuten vorher) an der MS-Teams-Sitzung teil.
  5. Halten Sie für die Überprüfung Ihrer Identität Ihren Studierendenausweis und Ihren Personalausweis bereit.
  6. Achten Sie genau auf die Informationen des Modulbeauftragten (oder der beauftragten Person).
  7. Melden Sie umgehend technische Störungen (u.U. auch mit Screenshot). Öffnen Sie die ihnen zugestellte E-Mail mit den Klausurfragen und speichern Sie diese auf Ihrem Rechner.
  8. Wenn noch nicht geschehen (s. Punkt b., Probelauf), ist die Klausur-Datei, die beim Probelauf vor der Klausur in MS Teams bereitgestellt wird, zusätzlich zum bestehenden Dateinamen mit dem Nach- und Vornamen der Kandidatin /des Kandidaten zu versehen. Beispiel: „Mustermann Monika MTh-M01 2020-07-21.docx“.
  9. Tragen Sie Ihre personenbezogenen Daten auf dem Klausurbogen (Name, Vorname, Martikelnr.) und zur Abgabe der Erklärung zum korrekten akad. Arbeitens ein (speichern).
  10. Zulässige Dateiformate für die Bearbeitung bzw. Rücksendung sind .docx (MS Word), .odt (Open Office), .pdf (PDF).
  11. Bestätigen Sie am Klausurtag den Erhalt der Prüfungsaufgaben durch eine kurze Notiz in MS Teams.
  12. Wer innerhalb von 10 Min. keine Klausurthemen erhalten hat, muss sich bei dem/der Modulbeauftragten melden (Chat oder E-Mail).
  13. Dann können Sie mit der Bearbeitung der Aufgaben beginnen:
  • Lesen Sie aufmerksam und sorgfältig die für Sie vorgesehene Aufgabenstellungen (Welche und wie viele Aufgaben sind mit welchem Umfang zu beantworten? - Worum geht es in der einzelnen Frage? - Was beinhaltet ein Thema?)
  • Achten Sie darauf, dass bei der Niederschrift der Antworten vor jeder Frage/Thema das Fach anzugeben ist und die Fragestellung.
  • Es wird dringend empfohlen, die Datei zwischenzeitlich immer wieder zu sichern. Das Risiko von Datenverlusten durch Abstürze oder Fehlbedienungen liegt leider bei den Kandidatinnen und Kandidaten.
  • Es wird empfohlen, nach der Abgabe der Klausur einen Ausdruck anzufertigen. Relevant ist aber nicht dieser Ausdruck, sondern allein die Datei, die bei dem/der Modulbeauftragten und im Studienbüro (rechtzeitig!) ankommt.
  • Unmittelbar nach Ablauf der vorgesehenen Arbeitszeit ist die Datei ein letztes Mal zu speiche und in EINER E-Mail an den/die Modulbeautragte und an das Studienbüro zu schicken (Nach Möglichkeit mit Zustellbestätigung). Die Kopie (Cc) an das Studienbüro dient der Archivierung und der Referenz in Zweifelsfällen. Es wird nur die eine Datei mit dem Klausurkopf berücksichtigt, weitere Anhänge können nicht gewertet werden. Für die Abgabe der bearbeiteten Klausuraufgaben zählt die rechtzeitige Rücksendung, d.h. das Versendedatum/Uhrzeit der E-Mail, der Zeitstempel muss VOR der genannten Uhrzeit liegen.
  • Als Absenderadresse muss die Uni-Adresse verwendet werden. Mit anderen Absenderadressen versehene E-Mails werden nicht akzeptiert!
  • Für Fragen zur formalen Durchführung der Klausur steht der/die Modulbeauftragte oder eine beauftragte Person über den Chat in MS Teams zur Verfügung.

Wichtiger inhaltlicher Hinweis: Sind bei zwei oder mehr Klausuren größere Textmengen wortidentisch, die nicht auf gekennzeichnete Internetquellen oder Lernunterlagen (Literatur) zurückgehen, sondern als eigene Leistung vorgegeben werden, gilt dies für alle Betroffenen als Plagiat! – Das heißt auch: Es können Textpassagen aus Lernmaterialien, Sekundärliteratur, Handbüchern und dem Internet unter Angabe der Quelle übernommen werden. Das muss aber nicht sein und sollte eher die Ausnahme bleiben. Erwartet wird wie bei einer Präsenzklausur ein über weite Strecken selbst formulierter Text, der die Aufgabenstellung bearbeitet.

Zur Beantwortung eventueller Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro!

 

Hinweis zu Änderungen im Durchführungsmodus von schriftlichen Prüfungen

Verändertes Prüfungsformat im M 8 (Mag. Theol.) im SoSe 2020

Bezugnehmend auf die Bestimmungen der T-RPO § 2 (2) wird M 8 in diesem Semester nicht mit einer Klausur, sondern mit einer „alternativen schriftlichen Prüfungsleistung“ (vgl. PO für den Mag. Theol. § 13 (5)) abgeschlossen. Dafür erhalten Sie von der Modulbeauftragen einen Tag nach dem Ende der Prüfungsanmeldephase, am 23. Juni 2020, per E-Mail jeweils eine schriftlich auszuarbeitende Aufgabe aus den beteiligten Fächern AT, NT, AKG und Dogmatik. Ihre Ausführungen senden Sie bitte in einem Gesamtdokument spätestens am 16. Juli 2020 um 12.00 Uhr als Mailanhang an die Modulbeauftragte (hgrieser@uni-mainz.de) zurück. Pro Fach und Aufgabe stehen Ihnen zwischen 4.000 und 5.000 Zeichen zur Verfügung.

 

 

Hinweise zu den mündlichen Prüfungen

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Prüfungen im Sommersemester 2020

Liebe Studierende,

auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen, die Sie im Hinblick auf die anstehenden Prüfungen benötigen werden.

Zunächst die Aussendung an die Studierenden und Lehrenden des Dekanats und des Prüfungsamtes.

Ein grundsätzlicher Hinweis vorweg:

Die Teil-Rahmenprüfungsordnung sieht in § 2 "Abweichungen von Regelungen in den prüfungsrechtlichen Ordnungen" im Abs. 3 "Termine, Fristen" vor, dass die Abmeldung von einer Prüfung für die Studierenden bis zu 48 Stunden* vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen möglich ist. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

* In der den Fachbereichen mitgeteilten ursprünglichen, vom Senat der JGU verabschiedenten Fassung waren 24(!) Stunden vorgesehen. Das zuständige Ministerium hat die Änderung auf  48 Stunden veranlasst.

Außerdem die Informationen zu:

 

 

 

Diese Informationen werden stets auf dem aktuellen Stand gehalten.

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