Allgemein

Informationen zu den mündlichen Prüfungen im Sommersemester 2020

Der Antrag der Fakultät zur Durchführung der mündlichen Modulprüfungen als Präsenzprüfungen ist am 16.06.2020  durch die Universitätsleitung genehmigt worden.

Die mündlichen Modulprüfungen werden als Präsenzprüfungen in den Seminarräumen T1 bis T9 durchgeführt.

Ausnahme: Personen, die zur Risikogruppe gehören. Diese Personen beachten bitte die unten aufgeführten Hinweise.

Seitens der Prüfer bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen Sie den konkreten Termin für die mündliche Prüfung vereinbaren, erhalten die Studierenden außer der Mitteilung des konkreten Zeitraums auch die Angabe des Prüfungsortes. Voraussetzung dafür ist der Eingang einer E-Mail, in der Sie persönlich die Einhaltung nachfolgender Bestimmungen zusagen.

Bestimmungen für die Durchführung von Präsenzprüfungen

Grundsätzlich: Die mündlichen Präsenzprüfungen finden in den jeweils zugewiesenen Seminarräumen T1 bis T9 statt.

  1. Das Fakultätsgebäude wird nur durch den Eingang 7a (= Eingang bei der Bereichsbibliothek) betreten.
  2. Das Gebäude darf nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Dazu ist eine eigene Mund-Nase-Bedeckung mitzubringen.
  3. Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
  4. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten sowie Personen, die durch Niesen und Husten auffallen, werden von den Prüfenden und/oder den Aufsichtspersonen oder den Verantwortlichen im Dekanat und im Studienbüro umgehend unter Anwendung des Hausrechts des Gebäudes verwiesen.
  5. Der bei der Terminvereinbarung mitgeteilte Prüfungsraum ist direkt über den ausgewiesenen Laufweg (Bodenmarkierung) aufzusuchen.
  6. Im Prüfungsverlauf hat vor der eventuellen Benutzung von Literatur oder Tafelstiften die Handdesinfektion mit Desinfektionsmitteln gemäß den geltenden Hygienestandards zu erfolgen.
  7. Nach der Prüfung ist das Fakultätsgebäude zügig auf dem dafür vorgesehenen Laufweg durch den Ausgang 7 zu verlassen.

Vereinbarung der Prüfungstermine für Präsenzprüfungen

Bevor Sie einen Prüfungstermin vereinbaren können, müssen Sie eine E-Mail an den/die für die Prüfung zuständigen Modulbeauftragte/n schicken mit folgendem Wortlaut:

„Hiermit erkläre ich […Vorname u. Name einfügen…], Matrikelnummer: […Nr. einfügen…], dass ich die auf der Homepage der Katholisch-Theologischen Fakultät mitgeteilten „Bestimmungen für die Durchführung von Präsenzprüfungen“ Ziff. 1.-7. zur Kenntnis genommen habe und befolgen werde“.

Nur wenn diese Erklärung vorliegt, kann der Prüfungstermin vereinbart werden und Sie erhalten die Angabe, in welchem der Räume T1 bis T9 Ihre Prüfung stattfinden wird.

Die konkrete Terminvereinbarung kann dann in den von den Modulbeauftragten angegebenen Zeiträumen erfolgen.

Auf diese Weise sollte eine umsichtige Vorbereitung der mündlichen Prüfungen möglich sein.

 

Prüfungen für Personen, die zur Risikogruppe gehören

Alle Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (Risikogruppe) eine mündliche Prüfung nicht als Präsenzprüfung ablegen können, wird gemäß den Bestimmungen in der Teil-Rahmenprüfungsordnung (vgl. T-RPO § 3) die Möglichkeit eröffnet, diese Prüfung in der Form einer Video-Prüfung abzulegen.

Personen, die zur Risikogruppe gehören oder etwa unter Heuschnupfen, Reizhusten u. dergleichen leiden, können die mündlichen Prüfungen im alternativen Format der Video-Prüfung ablegen. Sie kommen nicht an die Fakultät!

Wer die Möglichkeit einer Video-Prüfung in Anspruch nehmen möchte, richtet bitte im Zusammenhang mit seiner Prüfungsanmeldung eine entsprechende Mitteilung bis zum Montag, den 22.06.2020 (= Ende der Anmeldphase, spätesens bis 2 Tage danach!) mittels E-Mail an das Studienbüro und den zuständigen Prüfer/ bzw. die zuständige Prüferin (Anzugeben sind: Name, Vorname, Matrikelnummer, Uni-E-Mail, Telefon, Studiengang, Modul).

 

Hinweise zu den schriftlichen Prüfungen

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Nutzung der Martinus-Bibliothek

Liebe Benutzerinnen und Benutzer der Martinus-Bibliothek

ab Mittwoch, 29. April 2020, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer kontaktlosen Ausleihe und Rückgabe!

Ausleihe:

  • Recherchieren Sie bitte vorab in unserem Online-Katalog
  • Bestellen Sie per Mail (martinus.bibliothek@bistum-mainz.de) oder Telefon (06131 / 266-222).
  • Abholung am nächsten Tag an der Pforte des Priesterseminars (Augustinerstraße 34), zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag, von 11.00 bis 12.00 Uhr und von 17.00 bis 18.00 Uhr
  • Bitte bringen Sie Ihren Ausweis mit!
  • Bitte bringen Sie Ihren eigenen Kugelschreiber mit, um einen Ausleihschein zu quittieren!

 

Rückgabe:

  • Rückgabe der Bücher erfolgt auch über die Pforte des Priesterseminars, von Montag bis Freitag, von 11.00 bis 12.00 Uhr und 17.00 bis 18.00 Uhr
  • Für Anfragen, Beratung und Information sind wir zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
    Montag bis Freitag, 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Ein Besuch der Bibliothek ist bis auf Weiteres leider noch nicht möglich!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre und Eure Martinus-Bibliothek

 

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

Ausstellung (St.) Martin – Der Mainzer Kirche Schutzpatron – im Wandel der Zeit

Die Kabinettausstellung in der Martinus-Bibliothek Mainz (Grebenstraße 8) die vom 11.11.2017-3.2.2018l äuft, möchte zahlreichen historischen Verbindungen zwischen Mainz und Martin und ihren religiösen und allgemein kulturellen Auswirkungen durch die Zeiten nachgehen.

Weiterlesen "Ausstellung (St.) Martin – Der Mainzer Kirche Schutzpatron – im Wandel der Zeit"

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein

2. Band der „Lebensbilder aus dem Bistum Mainz" erschienen

20.12.2017

Gerade noch rechtzeitig vor Weihnachten erscheint der zweite Band der „Lebensbilder aus dem Bistum Mainz“ (hg. von Claus Arnold und Christoph Nebgen) und ist ab dem 21.12. im Bistumsladen in der Heilig-Grab-Gasse 8 und ab dem Neuen Jahr im Buchhandel verfügbar. Die „Lebensbilder aus dem Bistum Mainz“ richten den Blick gezielt auf Gestalten aus der „zweiten Reihe“ des kirchlichen Lebens. Denn von dort aus wurden oft genug Ideen und Initiativen entwickelt, die das Bistum langfristig prägten.
In Band II wird dies anhand von 14 Porträts deutlich, die nahezu die ganze Zeitspanne des 19. und 20. Jahrhunderts abdecken. Darüber hinaus zeigen einige der vorgestellten Biographien auf, wie die betreffenden Personen aus ihrem christlichen Glauben heraus auch das allgemeine soziale, kulturelle und politische Leben ihrer Zeit mitgestalteten, so z.B. die Vinzentinerin Adolphe Faust, der Pädagoge Heinrich Schrohe, der Mainzer Universitätsrektor August Reatz und die Journalistin Ruth Baron.
Das Porträt von Romano Guardini und dessen Mainzer Zeit aus der Feder von Kardinal Lehmann ragt aus dieser Reihe hervor – ein Blick gerade recht zum Beginn von Guardinis Seligsprechungsprozess. Der neue Band der Lebensbilder für das Bistum Mainz wurde am 17. Januar an Bischof Peter Kohlgraf übergeben, dem er auch mit guten Wünschen für sein Episkopat gewidmet ist. Vorne: (v. l. n. r): Prof. Claus Arnold, Dr. Martina Rommel, Dr. Barbara Nichtweiss, Bischof Peter Kohlgraf, Landeskonservator i.R. Dr. Joachim Glatz, ZDF-Chefredakteur Dr. Peter Frey, PD Christoph Nebgen. Hinten: Prof. Werner Simon, Ute Blankenheim, Dr. Thomas Berger, Gabriela Hart, Ferdinand Scherf, Dr. Burkhard Keilmann.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Allgemein