Informationen zu den mündlichen Prüfungen

Liebe Studierende der Katholisch-Theologischen Fakultät,

Seitens der Universitätsleitung wird die Möglichkeit, die mündlichen Prüfungen als Präsenzprüfungen durchzuführen, zugelassen, wenn dabei die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen (Abstand- und Hygiene-Regeln) gewährleistet ist. Das seitens der Fakultät entwickelte Konzept, mit dem die mündlichen Prüfungen ohne Gefährdung der Beteiligten durchgeführt werden konnten hat sich bewährt. Dieses Konzept wird für die mündlichen Prüfungen, die als Präsenzprüfungen abgelegt werden, wieder zur Anwendung gelangen. Daneben trägt die Fakultät der gegenwärtigen Situation auch in der Weise Rechnung, dass abermals die Möglichkeit zur Durchführung von mündlichen Prüfungen als sog. Video-Prüfungen besteht. Beide Varianten sind mit Stärken und Schwächen behaftet. Die Entscheidung, in welchem Modus Sie eine mündliche Prüfung ablegen wollen, liegt bei Ihnen.

Die Durchführung als Präsenzprüfung setzt voraus, dass die Rahmenbedingungen das zum Zeitpunkt der Prüfung auch zulassen!

 

Wichtig: Personen, die zur Risikogruppe gehören oder etwa unter Allergien, Reizhusten und dergleichen leiden, können die mündlichen Prüfungen nur im alternativen Format der Video-Prüfung ablegen. Sie kommen nicht an die Fakultät! Das gilt auch für Personen, in deren nächsten Umgebung Personen leben, die entweder zur Risikogruppe gehören oder selbst mit dem Virus infiziert sind.

Für das organisatorische Vorgehen bedeutet das nun:

  • Zunächst entscheiden Sie sich für den Modus, in dem Sie Ihre mündliche Prüfung ablegen möchten (Präsenzprüfung oder Video-Prüfung).
  • Nach Ihrer Anmeldung zu den mündlichen Prüfungen in JOGU-StINe teilen Sie der/dem zuständigen Modulbeauftragten umgehend (spätestens bis 2 Tage nach Ende der Anmeldephase!) mittels E-Mail mit, in welchem Modus Sie die Prüfung ablegen möchten. Zugleich fügen Sie dieser Mail die jeweils erforderlichen Erklärungen bei. Die Texte der Erklärungen finden Sie als Vorlage nachfolgend in den

Bestimmungen für die Durchführung von Präsenzprüfungen oder in den Bestimmungen für die Durchführung von Video-Prüfungen

Ohne das Vorliegen der jeweiligen Erklärungen erfolgt keine Zuweisung eines Prüfungstermins!

 

Bestimmungen für die Durchführung von Präsenzprüfungen

Grundsätzlich: Alle mündlichen Präsenzprüfungen werden in Räumen im Erdgeschoss durchgeführt, die Ihnen bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.

  1. Das Fakultätsgebäude wird nur durch den Eingang 7a (= Eingang bei der Bereichsbibliothek) betreten.
  2. Das Gebäude darf nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Dazu ist eine eigene Mund-Nase-Bedeckung (FFP 2-Maske oder andere zugelassene Maske) mitzubringen, die während des ganzen Aufenthaltes im Gebäude zu nutzen ist, auch während des Prüfungsverfahrens.
  3. Nach Betreten des Flures, der zu den Räumen T1 bis T9 führt, hat sofort eine Desinfektion der Hände mittels des direkt am Eingang zum Flur zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittels zu erfolgen. Ebenso ist nach Abschluss der Prüfung beim Verlassen des Flures eine Desinfektion vorzunehmen. Dafür wird am Ausgang des Flures ebenfalls Desinfektionsmittel bereitgestellt.
  4. Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
  5. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten sowie Personen, die durch Niesen und Husten auffallen, werden von den Prüfenden und/oder den Aufsichtspersonen oder den Verantwortlichen im Dekanat und im Studienbüro umgehend unter Anwendung des Hausrechts des Gebäudes verwiesen.
  6. Der bei der Terminvereinbarung mitgeteilte Prüfungsraum ist direkt aufzusuchen.
  7. Im Prüfungsverlauf hat vor der eventuellen Benutzung von Literatur oder Tafelstiften die Handdesinfektion mit Desinfektionsmitteln gemäß den geltenden Hygienestandards zu erfolgen.
  8. Nach der Prüfung ist das Fakultätsgebäude zügig auf dem dafür vorgesehenen Laufweg durch den Ausgang 7 zu verlassen.

Vereinbarung der Prüfungstermine für Präsenzprüfungen

Bevor Sie einen Prüfungstermin vereinbaren können, müssen Sie eine E-Mail an den/die für die Prüfung zuständigen Modulbeauftragte/n schicken mit folgendem Wortlaut:

Erklärung

Hiermit erkläre ich […Vorname u. Name einfügen…], Matrikelnummer: […Nr. einfügen…], dass ich die auf der Homepage der Katholisch-Theologischen Fakultät mitgeteilten Bestimmungen für die Durchführung von Präsenzprüfungen Ziff. 1.-7. zur Kenntnis genommen habe und befolgen werde.

Nur wenn diese Erklärung vorliegt, kann der Prüfungstermin vereinbart werden und Sie erhalten die Angabe, in welchem Raum Ihre Prüfung stattfinden wird.

Die konkrete Terminvereinbarung kann dann in den von den Modulbeauftragten angegebenen Zeiträumen erfolgen.

 

Ergänzung zu den Hinweisen für die Durchführung von Präsenzprüfungen

 

Kontaktdatenerfassung

Auch an der Kath.-Theol. Fakultät als Einrichtung der Johannes Gutenberg-Universität besteht die Pflicht, die Kontaktdaten von Personen, welche sich im Fakultätsgebäude Wallstr. 7-7a treffen, zu erfassen und im Falle einer Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen. Um diese Verpflichtung erfüllen zu können, hat die Universität ein digitales System zur Kontakterfassung konzipiert und implementiert. Das System ist einfach, mit nur wenig zusätzlichem händischen Aufwand nutzbar und ersetzt die manuelle Erfassung der Kontakte durch Papierlisten.

Zur Kontakterfassung wurde an allen Räumen T1 bis T 9 jeweils einen (Raum) QR-Code (zweidimensionaler Barcode) angebracht. Studierende und/oder Mitarbeiter, welche in einem Raum zusammenkommen – wie jetzt für die Präsenzprüfungen – scannen beim Betreten des Raums den entsprechenden (Raum) QR-Code mit einem mobilen Endgerät (z. B. Handy) ein. Dies geschieht in der JGU-App.

 

Vorgehensweise

  • Mitarbeiter der Fakultät wie auch die Studierenden laden im Google Play Store oder Apple App Store die JGU-App herunter (bzw. aktualisieren)
  • Danach melden sie sich in der App an und hinterlegen dabei einmalig die jeweiligen Kontaktdaten.
  • Beim Scannen des (Raum)QR-Codes werden die entsprechenden Daten (die Kontaktdaten der Person zusammen mit dem Namen des Raums und dem jeweiligen Zeitpunkt) sicher auf einem JGU-Server gespeichert, dort für einen Monat aufbewahrt und danach gelöscht.
  • Beim Verlassen des Raums müssen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wieder direkt in der JGU-App ausbuchen! Erfolgt das nicht kommt es zur Meldung einer Überbelegung.

Falls ein/eine Studierende/r oder Mitarbeiterin/Mitarbeiter kein mobiles Endgerät hat (oder nicht nutzen möchte), kann sie/er sich hier (https://qrcode.kontakterfassung.uni-mainz.de) nach Eingabe seiner Kontaktdaten einen personalisierten (Personen) QR-Code ausdrucken, diesen beim Betreten des Raums durch eine andere Person (welche sich schon vorher in diesem Raum eingebucht hat) scannen lassen und dadurch in diesen Raum einbuchen. Sobald die andere Person sich wieder ausbucht, werden auch alle mit eingebuchten Personen ebenfalls ausgebucht. Es wird seitens der Universität empfohlen, dass sich alle Personen, die an einer Präsenzprüfung teilnehmen möchten, vorher einen entsprechenden (Personen)QR-Code als Backup für technische Probleme (Handy-Akku leer, etc.) ausdrucken.

(Vgl. dazu die Information vom 04.11.2020 durch den JGU Chief Information Officer (CIO) cio@uni-mainz.de zum Betreff: Kontakterfassung@JGU im Wintersemester 20/21)

 

Mund-Nase-Bedeckung

Für die Durchführung von Präsenzprüfungen sind medizinische Masken zu verwenden. Dazu zählen neben den FFP-2-Masken auch sog. OP-Masken gemäß den Vorgaben der Landesregierung vom 22.01.2021, also FFP2-, OP-, KN95-, N95-Masken. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist verpflichtend.

 

Bestimmungen für die Durchführung von Video-Prüfungen

Grundsätzlich: Da der Prüfungsausschuss die Voraussetzungen für einen JGU-seitigen technisch störungsfreien Prüfungsverlauf zu schaffen hat, kommen nur die seitens des ZDV unterstützten Systeme MS-Teams und BigBlueButton (BBB) zum Einsatz. Sie müssen sich vor der Anmeldung zur Video-Prüfung im Klaren sein, ob Ihrerseits die technischen Voraussetzungen für ein störungsfreies Prüfungsverfahren gegeben sind (stabile Internet-Verbindung, funktionierendes Endgerät). Ohne diese Voraussetzungen ist die Durchführung einer Video-Prüfung nicht sinnvoll und prüfungsrechtlich problematisch (vgl. Corona-Satzung § 3 Abs. 1 Mündliche Prüfung per Video-Konferenz, Ziff. 3).

  • Zur eindeutigen Feststellung Ihrer Identität müssen Sie Ihren Personalausweis zusammen mit Ihrem Studierendenausweis bereithalten.
  • Bevor Sie einen Prüfungstermin vereinbaren können, müssen Sie eine E-Mail an den/die für die Prüfung zuständigen Modulbeauftragte/n schicken mit folgendem Wortlaut:

 

Erklärung

Hiermit erkläre ich […Vorname u. Name einfügen…], Matrikelnummer: […Nr. einfügen…], gemäß den Bestimmungen in der Corona-Satzung vom 08.06.2020 § 3 Abs. 1, Ziff. 2 d) sowie Ziff. 4)

  1. dass ich keine anderen als die erlaubten Hilfsmittel benutze und dass sich keine weiteren Personen im Raum befinden;
  2. dass ich aus Gründen des Datenschutzes und des Urheberrechts keine Aufzeichnung der Videokonferenz vornehmen werde.

 

Nur wenn diese Erklärung vorliegt, kann der Prüfungstermin vereinbart werden.

Die konkrete Terminvereinbarung kann dann in den von den Modulbeauftragten angegebenen Zeiträumen erfolgen.

 

Mainz, 20.01.2022