Kurzinfo
Der Lizentiatsstudiengang Katholische Theologie ist ein Aufbaustudiengang nach dem 1. Abschluss und zählt zu den weiterbildenden Studiengängen.
Mindestens zweisemestriges Aufbaustudium gemäß der Lizentiatsprüfungsordnung (LizPO).
- Voraussetzung: Diplom bzw. Magister Theologiae oder ein gleichwertiges Abschlussexamen (siehe unten).
- Prüfungsanforderungen: wissenschaftliche Arbeit und mündliche Prüfungen in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern.
Lizentiat der Katholischen Theologie (Lic. theol.)
Das Lizentiat, die Licentia docendi (Erlaubnis zu lehren), ist im kirchlichen Hochschulrecht die akademische Voraussetzung, an kirchlichen Hochschulen zu lehren. Es kann (in der Regel aufbauend auf den Abschlüssen Diplom bzw. Magister Theologiae oder Erste Staatsprüfung bzw. Master of Education) an Universitäten und kirchlichen Hochschulen mit Fakultätsrang angestrebt werden.
Die Katholisch-Theologische Fakultät der Johannes Gutenberg UniversitätMainz verleiht den akademischen Grad eines Lizentiaten einer Lizentiatin der Katholischen Theologie (Lic.theol.) an Bewerber/Bewerberinnen, die durch die Lizentiatsprüfung vertiefte wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten in drei theologischen Fächern (ein Hauptfach, zwei Nebenfächer) der Katholischen Theologie nachgewiesen haben.
Hinweis für die Einschreibung in den Lizentiatsstudiengang
an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Das Bewerbungsverfahren erfolgt über JOGU-StINe. Hier ist der Lizentiatsstudiengang als fakultätsinterner Aufbau- bzw. Weiterbildungsstudiengang einzutragen.
Für die Einschreibung in den Lizentiatsstudiengang Katholische Theologie selbst ist sodann dem Studierendensekretariat eine vom Studienbüro der Katholisch-Theologischen Fakultät ausgefertigte Zulassungsbescheinigung vorzulegen. Voraussetzung für deren Erhalt ist die Vorlage des Zeugnisses über den Abschluss des Studiums der Katholischen Theologie in den Studiengängen Magister Theologiae bzw. Diplom oder Master of Education bzw. Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien oder des Nachweises eines anderen gleichwertigen Abschlusses. Das Abschlussexamen muss mindestens mit der Gesamtnote „gut” bewertet worden sein.
Bewerbungsfristen sind:
- zum Sommersemester:
für bereits an der JGU eingeschriebene Studierende: möglichst bis 15. Januar (Rückmeldefrist), spätestens bis 1. März; für bislang nicht an der JGU eingeschriebene Studierende: jederzeit;
- zum Wintersemester:
für bereits an der JGU eingeschriebene Studierende: möglichst bis 1. Juli (Rückmeldefrist), spätestens bis 1. September; für bislang nicht an der JGU eingeschriebene Studierende: jederzeit.