Promotion

Voraussetzung zur Zulassung eines Promotionsstudiums ist der Nachweis eines insgesamt mindestens zwölfsemestrigen, philosophisch-theologischen Studiums an einer staatlich oder kirchlich anerkannten wissenschaftlichen Hochschule mit theologischem Abschlussexamen (Lizentiat, Diplom oder Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien, Bachelor in Verbindung mit Master of Education für Lehramt an Gymnasien, Magister Theologiae), davon mindestens zwei Semester am Fachbereich Katholische Theologie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Hiervon können in begründeten Fällen Ausnahmen durch den Promotionsausschuss zugelassen werden. Das Abschlussexamen muss mit der Note "sehr gut" oder "gut" bestanden sein. Die Promotionsleistungen bestehen gemäß den Bestimmungen der Promotionsordnung (PromO) in einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation), einer mündlichen Prüfung, einem Kolloquium vor dem Promotionsausschuss und der Veröffentlichung der Dissertation nach bestandener mündlicher Prüfung. Auskunft über Katholische Theologie als Nebenfach in Promotionsstudiengängen in einem anderen Hauptfach erteilt die Studienberatung.

Information über die Verpflichtung von Doktorandinnen und Doktoranden zur Registrierung

Für alle Doktorandinnen und Doktoranden der Johannes Gutenberg-Universität Mainz besteht gemäß § 34 Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz eine Registrierungspflicht, unabhängig davon, ob sie als (Promotions-)studierende eingeschrieben werden möchten oder nicht.

Der Ablauf des Registrierungsvorgangs

Wenn Sie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine Promotion anstreben, beantragen Sie im Zuge der Registrierung online unter jogustine.uni-mainz.de die Annahme als Doktorand/in.

Falls Sie das zur Promotion berechtigende Abschlusszeugnis im Ausland erworben haben, ist zuvor eine Anerkennung des entsprechenden Zeugnisses durch die Stabsstelle Zulassung International notwendig.

  • Im Antrag zur Annahme als Doktorand/in sind Thema und Betreuer/in der Doktorarbeit anzugeben.
  • Den online ausgefüllten Antrag auf Annahme als Doktorand/in müssen Sie anschließend ausdrucken, unterschreiben und der Betreuerin oder dem Betreuer zur Unterschrift vorlegen.
  • Danach reichen Sie den vom Betreuer/der Betreuerin unterschriebenen Antrag auf Annahme als Doktorand/in zusammen mit den Unterlagen, die für die Überprüfung der Voraussetzung für die Annahme als Doktorand/in erforderlich sind (Hochschulzeugnisse, ggf. mit Urkunde über die Anerkennung derselben, Hochschulzugangsberechtigung, ggf. Sprachnachweise), im Dekanat Ihres Fachbereichs ein.
  • Sind die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorand/in erfüllt, erstellt das Dekanat eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorand/in (sog. Annahmebescheid). Das Datum des Annahmebescheides gilt als Promotionsbeginn. Mit der Ausstellung des Annahmebescheides ist die Registrierung als Doktorand/in abgeschlossen.

Immatrikulation im Zusammenhang mit der Registrierung

Sofern Sie sich zusätzlich zur Registrierung für ein Promotionsstudium immatrikulieren wollen, bzw. sofern eine Immatrikulation nach § 4 Abs. 1 der Promotionsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät erforderlich ist, können Sie dies bei der Antragstellung angeben. Der Antrag wird nach der schriftlichen Bestätigung der Annahme als Doktorand/in vom Dekanat - ggf. zusammen mit weiteren für die Beantragung der Immatrikulation erforderlichen Unterlagen - an das Studierendensekretariat weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht bzgl. der Einschreibung. Mit der Einschreibung erhalten Sie den Status von Studierenden mit allen diesbezüglichen Rechten (wie z.B. Semesterticket, Wahlrecht in der Gruppe der Studierenden) und Pflichten (z.B. Zahlung des Semesterbeitrags). Falls Sie die Einschreibung nicht unmittelbar mit der Registrierung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragen möchten, ist dies mit einer gesonderten Antragstellung ebenfalls möglich.

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Promotionsvorhabens, dem Abbruch des Promotionsvorhabens, der Aufhebung der Betreuungszusage oder dem Wechsel der Hochschule endet die Registrierung als Doktorand/in an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

Promotionsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät

http://www.uni-mainz.de/studlehr/ordnungen/PromO_Kath_Theologie_aktuell.pdf