Für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls ist das erfolgreiche Ablegen einer Modulprüfung unverzichtbar. Die Prüfungsanmeldung erfolgt in JOGU-StINe in der allgemeinen Prüfungsanmeldephase. Diese wird durch Aushang bekannt gegeben!
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Prüfungsanmeldung nur dann korrekt vollzogen ist, wenn nach deren Abschluss unter dem Link „Angemeldete Prüfungen/Prüfungsliste“ alle tatsächlich angemeldeten Prüfungen aufgelistet sind und bei den schriftlichen Prüfungen zusätzlich auch die Angaben von Ort und Zeit angefügt sind.
Mündliche Prüfungen
Die mündlichen Prüfungen werden in allen Studiengängen der Katholisch-Theologischen Fakultät in der Regel in der letzten Woche der Vorlesungszeit durchgeführt. Hierfür gibt es eine Übersicht, zur Verteilung der Modulprüfungen auf die einzelnen Wochentage. Ein Anspruch auf Einhaltung der Tage besteht nicht.
Ausnahme: In den Studiengängen Bachelor/Master of Education und Beifach kath. Religionslehre im Bachelor of Arts können im Falle nachweisbarer Überschneidungen mit Prüfungen in einem anderen Fach gesonderte Termine in der vorletzten Woche der Vorlesungszeit vereinbart werden.
Schriftliche Prüfungen
Die schriftlichen Prüfungen werden in allen Studiengängen der Katholisch-Theologischen Fakultät in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit durchgeführt. Hierbei finden die Prüfungen im Bachelor und Master of Education in der Regel in der zweiten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt.
Die Termine der schriftlichen Prüfungen im Sommersemester 2025 finden Sie hier.
Abgabetermin für Seminarleistungen: jeweils am letzten Werktag des Semesters (in der Regel am 31.03. oder 30.09.)
Für die Bearbeitung der Klausuren in den Studiengängen Magister Theologiae, Magister Theologiae (Kirchlicher Abschluss), Kernfach/Beifach Katholische Theologie im Bachelor of Arts und Bachelor und Master of Education sind Hilfsmittel zugelassen. Diese müssen Sie selbst mitbringen. In den Büchern sind Farbmarkierungen und Unterstreichungen (bei Bibeln auch Querverweise) zulässig. Die deuterokanonischen Schriften finden Sie zum Download auf Ilias.
Hier finden Sie eine nach Fächern aufgeschlüsselte Liste der Hilfsmittel:
Es kann immer einmal vorkommen, dass Sie am Prüfungstag gesundheitlich angeschlagen sind und sich daher nicht in der Lage fühlen, die Prüfung abzulegen. In diesem Falle ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich. Bitte reichen Sie den Vordruck fristgerecht ein.
Wichtig: Informieren Sie bitte das Prüfungsamt/Studienbüro noch vor Beginn der Prüfung. Im Falle einer mündlichen Prüfung informieren Sie bitte Ihre*n Prüfer*in.
Es kann immer einmal vorkommen, dass Sie eine Studien- oder Prüfungsleistung wiederholen müssen. Das Verfahren regelt in diesem Fall die Prüfungsordnung Ihres jeweiligen Studiengangs.
Die Auszüge aus den Prüfungsordnungen stellen wir Ihnen an dieser Stelle bereit:
Prüfungsrechtliche Fragen
– Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfungen in den verschiedenen Studiengängen
– Rücktritt von Prüfung
– Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden
Verbindliche Erläuterung der Bestimmungen der Prüfungsordnung erfolgt durch das Prüfungsamt! Verlassen Sie sich nicht auf inoffizielle Informationen, gerade in Sachen Prüfungsordnung.
Fragen Sie lieber einmal zuviel!
In allen Prüfungsangelegenheiten kann der Prüfungsausschuss angerufen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Studienbüro und Prüfungsamt an den Vorsitzenden der fachspezifischen Prüfungsausschüsse. Vorsitzender aller Prüfungsausschüsse ist Univ.-Prof. Dr. Claus Arnold. Die Geschäftsbesorgung erfolgt in seinem Auftrag in allen prüfungsorganisatorischen und prüfungsrechtlichen Angelegenheiten über die Leiterin des Studienbüros, Frau Cristina Gliwitzky. Ein Muster für den Antrag finden Sie hier.