In einigen Seminaren und Übungen wird das Verfassen einer Seminararbeit oder Übungsleistung erwartet. Der Abgabetermin hierfür ist – sofern nichts anderes vereinbart wurde – immer der letzte Werktag des Semesters. Für das Wintersemester 2025/26 bedeutet dies, dass die Seminararbeiten spätestens bis zum 31. März 2026 eingereicht werden müssen.

Jede Seminararbeit muss eine Eigenständigkeitserklärung enthalten. In dieser sind auch mögliche digitale Hilfsmittel, die bei der Erstellung verwendet wurden, aufzulisten. Die Entscheidung über deren Zulässigkeit liegt bei der Seminarleitung. Eine Vorlage für die Eigenständigkeitserklärung finden Sie hier:

Für allgemeine Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten stellt die Katholisch-Theologische Fakultät eine Handreichung zum wissenschaftlichen Arbeiten zur Verfügung. Diese können Sie hier abrufen.

Zur Bewertung werden einheitliche Bewertungsmaßstäbe herangezogen. Diese finden Sie hier.

Bei den Seminararbeiten ist prüfungsrechtlich und prüfungsorganisatorisch zu unterscheiden, ob es sich bei dieser wiss. Hausarbeit um eine Prüfungsleistung (Modulprüfung) oder um eine Studienleistung handelt, die zum Abschluss eines Moduls erforderlich ist.

  • im Studiengang Magister Theologiae in den Modulen 15a, 23a und 23b;
  • im Studiengang BA Kernfach Kath. Theologie in Modulen K8 und K9;
  • im Studiengang BA Beifach Kath. Theologie in den Modulen B5b, B9.

Die Studierenden, die an einem Seminar regelmäßig und aktiv teilgenommen haben, melden sich in dem Semester, in dem sie das Seminar besucht haben, selbst auch noch zu der zu erbringenden Modulprüfung (= Anfertigung der wiss. Hausarbeit zum Seminar) in der Prüfungsanmeldephase mittels JOGU-StINe an.

Ist die Prüfungsleistung nicht erbracht oder nicht bestanden, so ist die Wiederholungsprüfung im folgenden Semester anzumelden. Der Termin, bis zu dem die Wiederholung der Prüfungsleistung zu erbringen ist, wird dem Prüfungsamt (zwecks Übernahme in JOGU-StINe) von dem*der Lehrenden mitgeteilt. Dies erfolgt in Rücksprache mit den betreffenden Studierenden.

Wichtig: Die Abmeldung von Hausarbeiten in JOGU-StINe beim ersten Prüfungsversuch zum Zweck der erneuten Anmeldung im Folgesemester ist nicht möglich, da die Prüfungsleistung in zeitlich direktem Bezug zur Lehrveranstaltung steht und daher nicht verschoben werden kann (vgl. PO M. Th. § 16 „Seminare“ Abs. 3 i.V.m. § 13 „Schriftliche Modulprüfungen“ Abs. 3 und § 11 „Modulprüfungen“ Abs. 4; PO für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang § 11 „Modulprüfungen“ Abs. 4 und § 13 „Schriftliche Modulprüfungen“ Abs. 2).

im Studiengang Magister Theologiae in den Modulen 1 und 2 (Proseminare AT/NT;
AKG/MNKG);

  • im Studiengang Magister Theologiae in den Modulen 1 und 2 (Proseminare AT/NT und AKG/MNKG)
  • im Studiengang BA Beifach Kath. Theologie in den Modulen 1 und 2 (Proseminare AT/NT und AKG/MNKG)
  • im Studiengang Bachelor of Education im Modul 1 (Proseminare AT/NT und AKG/MNKG), im Modul 3 (Seminar in D), im Modul 4 (Seminar in RP)
  • im Studiengang Master of Education im Modul 11 (Seminar in AT/NT und AKG/MNKG), im Modul 12 (Seminar in D/F/M/SE und KR/L/PT) und im Modul 13 (Seminar in RP).

Die Anmeldung zur Hausarbeit erfolgt in JOGU-StINe implizit mit der Anmeldung zum Seminar, mit dem die Studienleistung erbracht wird. Allerdings ist auch hier eine regelmäßige und aktive Teilnahme vorausgesetzt, andernfalls werden die betreffenden Studierenden durch den Dozierenden in JOGU-StINe inaktiv gesetzt und damit vom Erbringen der Studienleistung „Seminararbeit“ ausgeschlossen. Eine nicht bestandene Studienleistung ist erneut zu erbringen. Der Termin, bis zu dem die Wiederholung der Prüfungsleistung zu erbringen ist, wird dem Prüfungsamt (zwecks Übernahme in JOGU-StINe) von dem*der Lehrenden mitgeteilt. Dies erfolgt in Rücksprache mit den betreffenden Studierenden.

Ein Plagiat ist kein Kavaliersdelikt, sondern verstößt in hohem Maß gegen die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens.

Was ist ein Plagiat?

Ein Plagiat ist eine nicht gekennzeichnete wortwörtliche oder sinngemäße Übernahme aus Quellen, Literatur oder anderen Medien in Thesenpapieren, Hausarbeiten und Abschlussarbeiten etc. Daher ist die korrekte Angabe der verwendeten Quellen, Literatur und Medien in jeder wissenschaftlichen Arbeit ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil. Jeder schriftlichen Arbeit ist zudem eine Erklärung beizufügen, die bestätigt, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen, Literatur und Medien verwendet wurden.

Welche Folgen hat ein Plagiat?

Ein Plagiat wird als Täuschungsversuch gewertet. Das bedeutet, dass die Leistung mit 5,0 (nicht ausreichend) bewertet wird und keine Leistungspunkte ausgestellt werden. In schwerwiegenden Fällen droht der Ausschluss von der Erbringung weiterer Leistungen.

Zum Umgang mit Täuschungsfällen hat die Katholisch-Theologische Fakultät auf der Sitzung des Fakultätsrats am 28. November 2012 in Rücksprache mit der Abteilung Studium und Lehre dieses Vorgehen beschlossen.

Das Projekt IntWiss wurde von 2019 bis 2020 vom Gutenberg-Lehrkolleg gefördert und verfolgte das Ziel einer Integration einer durchgängigen Vermittlung von Methodenkompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens in die Fachlehre der Katholischen Theologie.

Auf dieser Basis entstand ein Konzept, das in die Lehrveranstaltungen integriert wurde.