Ethik – Religion – Recht: Schüsselqualifikation für Studierende der Rechtswissenschaften

Allgemeine Informationen zur Schlüsselqualifikation
Immer wieder spielen in Fällen der Güterabwägung auch außerhalb des juristischen Systems liegende Argumentationen eine Rolle. Moderne, diskursfähige philosophisch-theologische Ethik, Moraltheologie und Sozialethik bieten Deute- und Begründungsangebote, die bei der Bewertung von Lebenssachverhalten aus juristischer Perspektive hilfreich sein können. Der Blick in das Rechtssystem des Kirchenrechts weitet den Blick über den eigenen Rechtskreis hinaus. Das Religionsrecht zeigt auf, dass der Staat und die Religionsgemeinschaften in einem auch rechtlich dynamischen Verhältnis stehen und bisweilen zur Verwirklichung des Gemeinwohlauftrags aufeinander angewiesen sind.

Das Angebot der Katholisch-Theologischen Fakultät zum Erwerb der Schlüsselqualifikation Ethik – Religion – Recht richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften, die neben den gesetzlich geforderten juristischen Qualifikationen für Juristinnen und Juristen eine Zusatzqualifikation durch interdisziplinäre Studien an einem anderen Fachbereich erwerben wollen, die das juristische Studium mit Blick auf die weiten Berufsfeldern von Juristinnen und Juristen ergänzen.

Voraussetzung: Erwerb des „Grundlagenschein Rechtsphilosophie“ am Fachbereich 03, Rechtswissenschaften.

Studien- und Prüfungsleistungen: an der Katholisch-Theologischen Fakultät sind zu erbringen:

  • Nach eigener Wahl Vorlesungen in den Fächern Moraltheologie, Sozialethik und Kirchenrecht (insgesamt 5 SWS mit 7 LP) und ein Seminar (2 SWS, mit 6 LP) aus dem Lehrangebot des Studiengangs Magister Theologiae, wobei die Vorlesung im Fach, in dem das Seminar belegt wird, nur den Umfang von 1 SWS hat. Es ist jeweils eine Vorlesung aus jedem der drei Fächer zu wählen.
  • Eine mündlichen Prüfung im Umfang von 30 Min. zu allen drei Fächern. Die Prüfung wird nach Maßgabe der Prüfungsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für den Studiengang Katholische Theologie (Magistra Theologiae bzw. Magister Theologiae) (MTh) vom 29. März 2012 in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt wird

Die Note des Prüfungskolloquiums zu den Vorlesungen wird mit 7 LP, die Note des Seminars wird mit 6 LP für die Gesamtnote berechnet.

Die Organisation der Prüfung liegt beim Studienbüro der Katholisch-Theologischen Fakultät am FB 01. Dort sind das Studienbuch und der Seminarschein (Kopie mit Vorlage des Originals) für die Anmeldung der Prüfung einzureichen. Nach der Zulassung erfolgt die Terminvereinbarung mit den Prüfenden durch den Kandidaten/die Kandidatin. Der Termin ist dem Studienbüro mitzuteilen, von dem die Prüfenden den Bogen für das Prüfungsprotokoll erhalten.

Weiter Informationen finden Sie unter: https://www.blogs.uni-mainz.de/zirr/sq-ethik-religion-recht/.

Das Anmeldeformular zur Prüfung steht in der rechten Spalte zum Download bereit.