Modularisierte Studiengänge
Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch können bei Frau Dr. Kreuzwieser, Sprachdozentin der Katholisch-Theologischen Fakultät, erworben werden. Die Sprachkurse sind in allen drei Sprachen eigens für Theologiestudierende konzipiert und unterscheiden sich daher von anderen Angeboten. Zur Seite der Alten Sprachen geht es hier.
Magister Theologiae
Der Nachweis der Sprachkenntnisse wird vor dem Prüfungsamt der Fakultät durch die Vorlage der entsprechenden Zeugnisoriginale und die Einreichung von dazugehörigen Kopien geführt.
Auszug aus dem Modulhandbuch:
§ 3 Sprachen
(1) Für den Studiengang Katholische Theologie sind geprüfte Kenntnisse in den Sprachen der biblischen und kirchlichen Tradition - Latein, Griechisch, Hebräisch - nachzuweisen, die das notwendige theologische Quellenstudium ermöglichen.
(2) Die Sprachkenntnisse können durch Vorlage staatlicher bzw. staatlich anerkannter Zeugnisse (Latinum, Graecum, Hebraicum) belegt werden. Auf Antrag der bzw. des Studierenden prüft der Prüfungsausschuss, inwiefern sie als Nachweise der für den Studiengang Katholische Theologie erforderlichen Sprachkenntnisse anerkannt werden können.
(3) Können die geforderten Sprachkenntnisse bei Studienbeginn nicht nachgewiesen werden, müssen sie im Studium erworben werden. Dabei ist vom Hebraicum dispensiert, wer das Studium ohne Latein- und/oder Griechischkenntnisse beginnt. In diesem Fall müssen nur hebräische Grundkenntnisse im Umfang eines Kurses von 4 SWS nachgewiesen werden.
(4) Für den Erwerb der Sprachkenntnisse werden folgende, auf den Studiengang Katholische Theologie spezifisch ausgerichtete Sprachkurse angeboten. Teilweise können diese auch in Form von Ferienkursen absolviert werden:
Latein: Der Kurs erstreckt sich über zwei Semester zu je 4 SWS.*
Griechisch: Der Kurs erstreckt sich über zwei Semester zu je 4 SWS.
Hebräisch: Der Kurs erstreckt sich über zwei Semester zu je 4 SWS.
Hebräische Grundkenntnisse: Der Kurs erstreckt sich über ein Semester zu 4 SWS.
(5) Der Nachweis der Sprachkenntnisse sollte nach Möglichkeit bis Ende des ersten Studienjahres erbracht werden. Spätestens sollte er bis Ende des Ersten Studienabschnitts vorliegen.
(6) Auf die Regelstudienzeit werden bei Bedarf im Einzelfall bis zu zwei Semester nicht angerechnet, wenn sie für den Erwerb der notwendigen Sprachkenntnisse in den Sprachen Griechisch und Hebräisch verwandt wurden.
Katholische Theologie im Zwei-Fächer-Studiengang Bachelor of Arts (Kernfach oder Beifach)
Der Nachweis der Sprachkenntnisse wird vor dem Prüfungsamt der Fakultät durch die Vorlage der entsprechenden Zeugnisoriginale und die Einreichung von dazugehörigen Kopien geführt.
Auszug aus der Prüfungsordnung:
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(2) Bis zum Ende des 4. Semesters sind [außerdem] noch folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen:
a) Grundkenntnisse in Latein (ein Semester zu 4 SWS). Wird dieser Nachweis nicht erbracht, ist
- im Studium der Katholischen Theologie als Kernfach eine Zulassung zu den Modulen der Profilphase
- im Studium der Katholischen Theologie als Beifach eine Zulassun zu den Wahlpflichtmodulen
nicht möglich.
b) Weitere Sprachkenntnisse
- Im Studium der Katholischen Theologie als Kernfach
Für die Spezialisierung im Bereich des Alten und des Neuen Testaments (Wahlpflicht in Modul K9: Profilmodul theologische Spezialisierung) als Zulassungsvoraussetzung zur Modulprüfung:
Grundkenntnisse in Griechisch oder Hebräisch (jeweils ein Semester zu 4 SWS) - Im Studium der Katholischen Theologie als Beifach
Für das Wahlpflichtmodul B 8 (Vertiefung im Bereich des Alten und des Neuen Testaments) als Zulassungsvoraussetzung Grundkenntnisse in Griechisch oder Hebräisch (jeweils ein Semester zu 4 SWS).Der Nachweis der geforderten Kenntnisse in Latein und ggf. auch Griechisch oder Hebräisch muss jeweils bis zum Ende des 4. Semesters durch staatliche bzw. staatlich anerkannte Zeugnisse [Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung oder Zeugnis einer anderen Einrichtung (z. B. Sprachlehrangebot der Universität oder Sprachkurs an der Katholisch-Theologischen Fakultät über die Dauer von einem Semester mit 4 SWS)] erfolgen.
Auf Antrag der bzw. des Studierenden prüft der Prüfungsausschuss, inwiefern sie als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse anerkannt werden können.
Katholische Religionslehre Bachelor/Master of Education
Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist durch die Vorlage von Zeugnissen oder die Vorlage von beglaubigten Zeugniskopien gegenüber dem Studierendensekretariat bei der Bewerbung für den Masterstudiengang als Zulassungsvoraussetzung zu führen. Die Beglaubigung kann durch das Studienbüro oder das Dekanat vorgenommen werden. Dazu sind neben den Originalen entsprechende Kopien vorzulegen.
Der Anhang zur Prüfungsordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang für das Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz regelt:
A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen
1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse: Für das Studium des Fachs Katholische Religionslehre im Studiengang für das Lehramt an Gymnasien werden vertiefte Kenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in Griechisch gefordert.
Die Sprachkenntnisse sind Studienvoraussetzungen und bei der Zulassung zum lehramtsbezogenen Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Zeugnissen.
Vertiefte Kenntnisse in Latein:
entweder: Zeugnis über das am Gymnasium oder an einer anderen dafür ausgewiesenen Einrichtung (Universitätskurs u. dergl.) erworbene Latinum bzw. geprüfte Lateinkenntnisse
oder: Sprachkurs an der Katholisch-Theologischen Fakultät: zwei Semester mit je 4 SWS.
Grundkenntnisse in Griechisch:
entweder: Zeugnis über das am Gymnasium oder an einer anderen dafür ausgewiesenen Einrichtung (Universitätskurs u. dergl.) erworbene Graecum
oder: Sprachkurs an der Katholisch-Theologischen Fakultät: ein Semester mit je 4 SWS.
Katholische Religionslehre lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang Erweiterungsprüfung
Der Nachweis der Sprachkenntnisse wird vor dem Prüfungsamt der Fakultät durch die Vorlage der entsprechenden Zeugnisoriginale und die Einreichung von dazugehörigen Kopien geführt. Der Nachweis ist bis vor der Anmeldung zu den Modulen 11 und 12 zu erbringen.
Die Bestimmungen zu den Sprachanforderungen für die lehramtsbezogenen Studiengänge Bachelor/Master of Education gelten für den Studium der Katholische Religionslehre als sog. „Drittes Fach” in der gleichen Weise. Vgl. http://www.uni-mainz.de/studlehr/ordnungen/PO_Erweiterungspruefung_Lehramt_2012_05_30.pdf
Katholische Theologie als Studienschwerpunkt im Studiengang Bachelor of Science in Wirtschaftspädagogik
Der Nachweis der Sprachkenntnisse wird vor dem Prüfungsamt der Fakultät durch die Vorlage der entsprechenden Zeugnisoriginale und die Einreichung von dazugehörigen Kopien geführt.
Es gelten dieselben Anforderungen Sprachanforderungen wie im Studiengang Bachelor of Education (vertiefte Kenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in Griechisch; siehe oben).