Informationen zu den mündlichen Prüfungen im Sommersemester 2020

Der Antrag der Fakultät zur Durchführung der mündlichen Modulprüfungen als Präsenzprüfungen ist am 16.06.2020  durch die Universitätsleitung genehmigt worden.

Die mündlichen Modulprüfungen werden als Präsenzprüfungen in den Seminarräumen T1 bis T9 durchgeführt.

Ausnahme: Personen, die zur Risikogruppe gehören. Diese Personen beachten bitte die unten aufgeführten Hinweise.

Seitens der Prüfer bzw. deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen Sie den konkreten Termin für die mündliche Prüfung vereinbaren, erhalten die Studierenden außer der Mitteilung des konkreten Zeitraums auch die Angabe des Prüfungsortes. Voraussetzung dafür ist der Eingang einer E-Mail, in der Sie persönlich die Einhaltung nachfolgender Bestimmungen zusagen.

Bestimmungen für die Durchführung von Präsenzprüfungen

Grundsätzlich: Die mündlichen Präsenzprüfungen finden in den jeweils zugewiesenen Seminarräumen T1 bis T9 statt.

  1. Das Fakultätsgebäude wird nur durch den Eingang 7a (= Eingang bei der Bereichsbibliothek) betreten.
  2. Das Gebäude darf nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Dazu ist eine eigene Mund-Nase-Bedeckung mitzubringen.
  3. Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
  4. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Personen, die sich nicht an die Vorgaben halten sowie Personen, die durch Niesen und Husten auffallen, werden von den Prüfenden und/oder den Aufsichtspersonen oder den Verantwortlichen im Dekanat und im Studienbüro umgehend unter Anwendung des Hausrechts des Gebäudes verwiesen.
  5. Der bei der Terminvereinbarung mitgeteilte Prüfungsraum ist direkt über den ausgewiesenen Laufweg (Bodenmarkierung) aufzusuchen.
  6. Im Prüfungsverlauf hat vor der eventuellen Benutzung von Literatur oder Tafelstiften die Handdesinfektion mit Desinfektionsmitteln gemäß den geltenden Hygienestandards zu erfolgen.
  7. Nach der Prüfung ist das Fakultätsgebäude zügig auf dem dafür vorgesehenen Laufweg durch den Ausgang 7 zu verlassen.

Vereinbarung der Prüfungstermine für Präsenzprüfungen

Bevor Sie einen Prüfungstermin vereinbaren können, müssen Sie eine E-Mail an den/die für die Prüfung zuständigen Modulbeauftragte/n schicken mit folgendem Wortlaut:

„Hiermit erkläre ich […Vorname u. Name einfügen…], Matrikelnummer: […Nr. einfügen…], dass ich die auf der Homepage der Katholisch-Theologischen Fakultät mitgeteilten „Bestimmungen für die Durchführung von Präsenzprüfungen“ Ziff. 1.-7. zur Kenntnis genommen habe und befolgen werde“.

Nur wenn diese Erklärung vorliegt, kann der Prüfungstermin vereinbart werden und Sie erhalten die Angabe, in welchem der Räume T1 bis T9 Ihre Prüfung stattfinden wird.

Die konkrete Terminvereinbarung kann dann in den von den Modulbeauftragten angegebenen Zeiträumen erfolgen.

Auf diese Weise sollte eine umsichtige Vorbereitung der mündlichen Prüfungen möglich sein.

 

Prüfungen für Personen, die zur Risikogruppe gehören

Alle Personen, die aus gesundheitlichen Gründen (Risikogruppe) eine mündliche Prüfung nicht als Präsenzprüfung ablegen können, wird gemäß den Bestimmungen in der Teil-Rahmenprüfungsordnung (vgl. T-RPO § 3) die Möglichkeit eröffnet, diese Prüfung in der Form einer Video-Prüfung abzulegen.

Personen, die zur Risikogruppe gehören oder etwa unter Heuschnupfen, Reizhusten u. dergleichen leiden, können die mündlichen Prüfungen im alternativen Format der Video-Prüfung ablegen. Sie kommen nicht an die Fakultät!

Wer die Möglichkeit einer Video-Prüfung in Anspruch nehmen möchte, richtet bitte im Zusammenhang mit seiner Prüfungsanmeldung eine entsprechende Mitteilung bis zum Montag, den 22.06.2020 (= Ende der Anmeldphase, spätesens bis 2 Tage danach!) mittels E-Mail an das Studienbüro und den zuständigen Prüfer/ bzw. die zuständige Prüferin (Anzugeben sind: Name, Vorname, Matrikelnummer, Uni-E-Mail, Telefon, Studiengang, Modul).

 

Hinweise zu den schriftlichen Prüfungen

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