Prüfungen im Wintersemester 2021/2022

Liebe Studierende und Lehrende der Katholisch-Theologischen Fakultät,

Wie Sie alle wissen, hatte die Universitätsleitung angekündigt, dass die Prüfungen in diesem Semester in Entsprechung zu den Lehrveranstaltungen in Präsenz ebenfalls in Präsenz durchgeführt werden können. Von dieser Position hat sie sich zwar noch nicht zurückgezogen, aber mit einer Aussendung vom 19. Januar 2022 folgende Positionen mitgeteilt:

„Mündliche Prüfungen sollten – sofern Sie nicht über Videokonferenzen umgesetzt werden können – aus den Büros in hinreichend große Lehrveranstaltungsräume verlegt werden. Bei der Gestaltung aller anstehenden Prüfungen wird darum gebeten, Vorgehensweisen im Interesse der Studierenden innerhalb der Fächer abzustimmen

In Folge einer sich potenziell verschärfenden Lage in den kommenden Wochen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Änderungen der CoBeLVO kommt, die eine Durchführung von Klausuren in Präsenz noch weiter erschweren oder sogar praktisch unmöglich machen.“

Gemäß dieser Mitteilung ergeben sich somit für die Durchführung der Prüfungen folgende Änderungen:

  1. Mündliche Prüfungen: Die Entscheidung, ob Sie sich in Präsenz oder in einer Video-Konferenz prüfen lassen, steht Ihnen frei. Allerding sollten Sie diese alsbald den für Ihre jeweilige Prüfung zuständigen Modulbeauftragten mitteilen (vgl. Informationen zur Durchführung der mündlichen Prüfungen). Gegebenfalls ist auch eine weitere Erklärung für die Durchführung der Prüfung als Video-Konferenz zu leisten.
  2. Schriftliche Prüfungen: Zwar ließen sich die Klausuren ohne Umstände mit Beachtung der Abstands- und Hygiene-Regeln in den Räumen T1-T2 und T3 im Fakultätsgebäude am Taubertsberg durchführen. Da aber nicht auszuschließen ist, dass die Durchführung von Klausuren in Präsenz doch untersagt wird, sollen die schriftlichen Prüfungen diesem Semester abermals als Take-Home-Klausuren durchgeführt werden (vgl. Informationen zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen). Eine kurzfristige Umstellung kann weder Ihnen noch den Prüfern und dem Prüfungsamt abverlangt werden.

Dazu stellen wir Ihnen hier die erforderlichen Informationen für die Durchführung der Mündlichen Modulprüfungen zur Verfügung.

Des Weiteren finden Sie hier die Informationen zur Durchführung der Schriftlichen Modulprüfungen, die wie im vergangenen Wintersemester wohl vor allem wieder als Take-Home-Prüfungen (vgl. Corona-Satzung § 4) durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie dieses Angebot wahr und achten Sie auch auf die Aktualisierungen zu den einzelnen Informationen.

 

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