Archiv Corona

Prüfungen im Wintersemester 2021/2022

Liebe Studierende und Lehrende der Katholisch-Theologischen Fakultät,

Wie Sie alle wissen, hatte die Universitätsleitung angekündigt, dass die Prüfungen in diesem Semester in Entsprechung zu den Lehrveranstaltungen in Präsenz ebenfalls in Präsenz durchgeführt werden können. Von dieser Position hat sie sich zwar noch nicht zurückgezogen, aber mit einer Aussendung vom 19. Januar 2022 folgende Positionen mitgeteilt:

„Mündliche Prüfungen sollten – sofern Sie nicht über Videokonferenzen umgesetzt werden können – aus den Büros in hinreichend große Lehrveranstaltungsräume verlegt werden. Bei der Gestaltung aller anstehenden Prüfungen wird darum gebeten, Vorgehensweisen im Interesse der Studierenden innerhalb der Fächer abzustimmen

In Folge einer sich potenziell verschärfenden Lage in den kommenden Wochen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Änderungen der CoBeLVO kommt, die eine Durchführung von Klausuren in Präsenz noch weiter erschweren oder sogar praktisch unmöglich machen.“

Gemäß dieser Mitteilung ergeben sich somit für die Durchführung der Prüfungen folgende Änderungen:

  1. Mündliche Prüfungen: Die Entscheidung, ob Sie sich in Präsenz oder in einer Video-Konferenz prüfen lassen, steht Ihnen frei. Allerding sollten Sie diese alsbald den für Ihre jeweilige Prüfung zuständigen Modulbeauftragten mitteilen (vgl. Informationen zur Durchführung der mündlichen Prüfungen). Gegebenfalls ist auch eine weitere Erklärung für die Durchführung der Prüfung als Video-Konferenz zu leisten.
  2. Schriftliche Prüfungen: Zwar ließen sich die Klausuren ohne Umstände mit Beachtung der Abstands- und Hygiene-Regeln in den Räumen T1-T2 und T3 im Fakultätsgebäude am Taubertsberg durchführen. Da aber nicht auszuschließen ist, dass die Durchführung von Klausuren in Präsenz doch untersagt wird, sollen die schriftlichen Prüfungen diesem Semester abermals als Take-Home-Klausuren durchgeführt werden (vgl. Informationen zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen). Eine kurzfristige Umstellung kann weder Ihnen noch den Prüfern und dem Prüfungsamt abverlangt werden.

Dazu stellen wir Ihnen hier die erforderlichen Informationen für die Durchführung der Mündlichen Modulprüfungen zur Verfügung.

Des Weiteren finden Sie hier die Informationen zur Durchführung der Schriftlichen Modulprüfungen, die wie im vergangenen Wintersemester wohl vor allem wieder als Take-Home-Prüfungen (vgl. Corona-Satzung § 4) durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie dieses Angebot wahr und achten Sie auch auf die Aktualisierungen zu den einzelnen Informationen.

 

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Öffnung der Bereichsbibliothek Theologie ab 15.03.

Unsere Bereichsbibliothek Theologie öffnet ab dem 15.03.2021 unter folgenden Bedingungen:

  • Die Bereichsbibliothek ist geöffnet Mo - Fr 10.00 - 20.00 Uhr.* Fachpersonal ist anwesend bis 14.00 Uhr, danach übernimmt WIS die Aufsicht.
  • 5 Kurzzeitbesucher können die Bibliothek ohne vorherige Anmeldung z.B. zum Scannen oder Abholen von bestellten Medien betreten.
  • Feste Arbeitsplätze für täglich zwei Zeitkontingente sind nur nach Anmeldung möglich unter https://www.ub.uni-mainz.de/de/platz-reservieren. Die Anmeldung ist möglich jeweils ab dem Vortag 14.00 Uhr. Nach erfolgreicher Reservierung weist das System automatisch eine feste Platznummer zu. Bevor der Platz genutzt werden kann, müssen Nutzer*innen ihren Bibliotheksausweis einscannen. Das gilt auch nach einer Pause oder wenn Nutzer*innen Plätze für beide Tagesabschnitte gebucht haben.
  • Ausleihe wie bekannt per Online-Bestellung am Vortag, Abholung am nächsten Öffnungstag ab 12.00 Uhr.
  • Das Tragen der medizinische Maske ist nach wie vor verpflichtend.

 

*Da zurzeit in Mainz eine Ausgangssperre ab 21 Uhr verordnet wurde, mussten die Öffnungszeiten kurzfristig angepasst werden. Sobald diese Ausgangssperre aufgehoben wird, werden auch die Öffnungszeiten der BB wieder angepasst werden.

„Moralische Trittbrettfahrt“ ist abzulehnen

Ein Impfstoff gegen das neuartige Corona-Virus birgt viel Hoffnung. Doch es stellen sich auch moralische Fragen zur Verteilung, oder auch zur Impfpflicht. Diese Fragen beantwortet Professor Stephan Goertz, Moraltheologe an der Universität Mainz.

Frage: Um eine „Herdenimmunität“ zu erreichen, ist es notwendig, die Mehrheit der Bevölkerung zu impfen. Ist es vor diesem Hintergrund legitim, eine Impfpflicht einzuführen? 

Stephan Goertz: Aus moralischer Sicht kann man durchaus eine Impfpflicht begründen. Natürlich unter bestimmten Bedingungen: die mögliche Erkrankung muss ernsthaft sein, die Risiken der Impfung gering und der Nutzen für alle erwiesen. Sich impfen zu lassen ist dann ein Ausdruck von Solidarität. Ob man eine rechtliche Pflicht einführt, hängt auch davon ab, ob eine solche Pflicht auf Zustimmung oder Ablehnung stoßen wird. Womöglich erreicht man das Ziel, dass sich möglichst viele impfen lassen, eher mit Freiwilligkeit. Das ist dann letztlich eine Entscheidung politischer Klugheit. Weiterlesen "„Moralische Trittbrettfahrt“ ist abzulehnen"

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Ist die Kirche in der Corona-Krise ihrem Auftrag nachgekommen?

Die Corona-Pandemie ist kein Ereignis, das die Kirche von ihrem eigentlichen Auftrag wegführt. Sie ist im Gegenteil der Ernstfall von Pastoral. Daher steht nun eine kritische Selbstreflexion der Kirche an – und zwar auf allen Ebenen, schreibt der Pastoraltheologe Philipp Müller auf katholisch.de.

Von Philipp Müller |  Mainz - 11.06.2020

Vor kurzem hat ein Interview mit Christine Lieberknecht, der ehemaligen Ministerpräsidentin Thüringens, für Aufsehen gesorgt. Darin beklagt die evangelische Theologin und Frau eines Pfarrers, die Kirche habe in Corona-Zeiten "Hunderttausende Menschen alleingelassen". Die Schuld gibt sie weniger den Pfarrern und Laien an der Basis als den Kirchenleitungen, die nicht vehement genug das Recht auf die Begleitung von Sterbenden eingefordert hätten, obwohl es den Geistlichen nach dem Infektionsschutzgesetz eigentlich zugestanden hätte.

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Plötzlich digital – Wie findet Ihr das?

Die Notwendigkeit, die Lehre im Sommersemester auf „Distanz“ und damit auf digitale Formate umzustellen, hat allen Beteiligten viel abverlangt. Andererseits haben sich auch Chancen aufgetan. Die Katholisch-Theologische Fakultät wollte wissen, wie ihre Studierenden das aus dem Boden gestampfte, improvisierte und doch irgendwie professionelle (oder professorale?) Programm der Digitalen Lehre (DL) finden. Vom 18.05. bis 24.05. lief eine Umfrage, an der 90 Studierende teilnahmen, von denen 75 alle Fragen beantworteten.

Themen waren die technischen Gegebenheiten, die Lehr-/Lernformate, das Digitale Lernen und die Methodenkompetenzen. Folgendes kam dabei heraus: Weiterlesen "Plötzlich digital – Wie findet Ihr das?"

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Informationen zum Fortgang des Sommersemesters 2020

Liebe Studierenden und die Lehrenden der Katholisch-Theologischen Fakultät

Herr Dekan Prof. Dr. Goertz und das Studienbüro der Fakultät möchten Ihnen mit dieser Mail einige wichtige Informationen zum Fortgang des Sommersemesters, insbesondere zur Organisation der Modulprüfungen zukommen lassen. Wie seitens des Präsidium der Johannes Gutenberg-Universität bereits mitgeteilt wurde, wird das Sommersemester 2020 als ein „digitales Semester“ zu Ende geführt werden. Davon ist nicht nur die Lehre, die seit Semesterbeginn als digitale Lehre durchgeführt wird, betroffen, sondern auch die Modulprüfungen zu Ende des Semesters sind davon in Teilen berührt.

Der Senat der Johannes Gutenberg-Universität hat am 22.05.2020 eine Teil-Rahmenprüfungsordnung (=T-RPO) verabschiedet, die – nach ihrer Genehmigung durch das zuständige Ministerium – auf der Informationsseite der Abteilung Studium und Lehre der Universität bekannt gemacht werden wird (vgl. https://sl.uni-mainz.de/service/ordnungen/faecheruebergrei-fende-pruefungsordnungen/ ) sowie zusätzlich auf der Homepage des Studienbüros der Fakultät (vgl. https://www.kath.theologie.uni-mainz.de/studienbuero-pruefungsamt/ Download-Bereich rechts). Weiterlesen "Informationen zum Fortgang des Sommersemesters 2020"

Soforthilfe für Studentinnen in der Corona-Krise

Da sich viele Studentinnen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie in einer finanziellen Notlage befinden, bietet der Hildegardis-Verein nun die Möglichkeit, kurzfristig Darlehen in einer Höhe von bis zu 3.000 Euro zu beantragen. Es werden Frauen sämtlicher Fachrichtungen und Altersgruppen gefördert, die aufgrund der derzeitigen Situation finanzielle Engpässe haben und diese plausibel (z.B. Entfall zusätzlicher Einnahmequellen durch eingeschränkte/ausbleibende Ausübung eines Nebenjobs) begründen können. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hildegardis-Vereins.

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